BVK: Kein Kahlschlag, aber ein Signal in die falsche Richtung.
Die Pensionskasse BVK hat heute eine Reduktion des technischen Zinssatzes von 2 % auf 1.75 % bekanntgegeben. Für die Versicherten kommt es dadurch erneut zu einer Kürzung des Umwandlungssatzes. Die Gewerkschaft VPOD und die Vereinigten Personalverbände (VPV) reagieren mit gemischten Gefühlen.
Im September (Medienmitteilung vom 22.9.2020) haben die Gewerkschaft VPOD und die Vereinigten Personalverbände (VPV) des Kantons Zürich die BVK dazu aufgefordert, technische Anpassungen auf das notwendige Minimum zu beschränken und diese sozial verträglich umzusetzen. Der VPOD und die VPV nehmen heute positiv zur Kenntnis, dass die BVK der Forderung nach einer moderaten Anpassung gefolgt ist und mit den Rückstellungen massgebliche Abfederungen finanziert. Trotzdem ist die Senkung des bereits jetzt tiefen Umwandlungssatzes ein schlechtes Signal für die Zukunft der zweiten Säule.
Laut einer Mitteilung der BVK wird per 1. Januar 2022 der technische Zinssatz auf 1,75 Prozent gesenkt. Folglich wird der für die Rentenhöhe massgebliche Umwandlungssatz im Durchschnitt um 0.15 Prozent reduziert. Angesichts der bereits jetzt tiefen, jahrgangsabhängigen Umwandlungssätze von deutlich unter 5 Prozent bei einer ordentlichen Pensionierung ist das eine grosse Enttäuschung. Fabio Höhener, Gewerkschaftssekretär VPOD Zürich: «Seit Jahren kennen Umwandlungssätze in der zweiten Säule nur eine Richtung, und zwar gegen unten. Es darf nicht sein, dass die anhaltend schlechte Renditeerwartung allein auf Kosten der Arbeitnehmenden geht. Die Arbeitgeber müssen sich finanziell stärker an der Sicherung der Renten beteiligen». Durch den tieferen Umwandlungssatz gewinnt die Höhe des Sparkapitals für die Rente noch mehr an Bedeutung. Peter Reinhard, Präsident VPV: «Durch diese Massnahmen sollte wenigstens wieder möglich sein, dass die Sparguthaben der Versicherten wieder höher verzinst werden».
Der VPOD und die VPV begrüssen, dass die Rückstellungen für Aufwertungsgutschriften für alle Jahrgänge eingesetzt werden und für die Jahrgänge ab Alter 60 ein Frankenbesitzstand beschlossen wurde. Sie fordern aber von der BVK Rechenschaft darüber, ob das in der Stiftungsurkunde festgehaltene Leistungsziel von einer Altersrente von 60 % des letzten versicherten Lohnes für alle Jahrgänge noch eingehalten werden kann.
Peter Reinhard, Präsident VPV ZH