4. Januar 2023

Austritt MVZ aus dem VStA

Der MVZ hat termingerecht seinen Rücktritt per 31.12.2022 aus dem VStA erklärt.

Durch den Rücktritt des MVZ entfallen die Rabatte der Kollektivverträge VStA mit einigen Krankenkassen für die Mitglieder des MVZ ab dem 1. Januar 2023.

Die gemäss unseren Statuten gewährte, kostenlose Rechtsberatung entfällt ebenfalls ab dem 1. Januar 2023. Selbstverständlich beraten wir MVZ-Mitglieder auch weiterhin gemäss unseren Tarifen.

Nur mit einem Eintritt in den VStA bleiben diese Vergünstigungen und die Rechtsberatung gemäss unseren Statuten bestehen.
Das Anmeldeformular finden sie auf unserer WebSite.