17. Mai 2013

Benefits Aktion unseres Partners Generali-Versicherungen

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8. März 2013

Rechnungsabschluss 2012: Kanton Zürich hat grossen Nachholbedarf bei den Löhnen

Der Kanton Zürich hat heute den Abschluss der Rechnung 2012 kommuniziert. Sie schliesst entgegen der Prognosen mit einem deutlichen Plus. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) fordern den Kanton auf, diese Ausgangslage zu nutzen, um bei den Löhnen 2014 des Staatspersonals endlich die Rückstände aus den Vorjahren abzubauen.

Die meisten der rund 38’000 Staatsangestellten mussten in den vergangenen Jahren einen Kaufkraftverlust hinnehmen. Ihr Arbeitgeber, der Kanton, ist beim Ausgleich der Teuerung mit rund 7% im Verzug – was annähernd einem Monatslohn entspricht. Hinzu kommt ein Rückstand von rund 1.2% aus eigentlich in der Personalverordnung klar festgeschriebenen individuellen Lohnerhöhungen aus den Jahren 2010 bis 2013.

Die VPV wollen diese Situation nicht mehr länger hinnehmen und haben den Kanton mehrfach aufgefordert, den bestehenden Lohnrückstand zu reduzieren, sobald dies finanzpolitisch verantwortbar ist. Dies ist jetzt der Fall: Der Kanton hat heute Freitag seinen Rechnungsabschluss 2012 vorgelegt und konnte dabei wider Erwarten ein positives Resultat in der Höhe von CHF 106 Mio. präsentieren. Zudem ist auch der mittelfristige Ausgleich des kantonalen Budgets gegeben.

Teuerung voll ausgleichen
Die VPV werden den Regierungsrat in den anstehenden Lohngesprächen deshalb mahnen, in der Lohnentwicklung 2013 mit dem Abbau der Rückstände aus den Vorjahren endlich ernst zu machen. Konkret fordert der Dachverband der Staatsangestellten für das laufende Jahr den vollen Teuerungsausgleich und die Ausrichtung der individuellen Lohnerhöhungen gemäss den effektiven Zahlen der aktuellen UBS Lohnindexstudie.

Ein Vorbild nehmen sollte sich der Kanton an anderen grossen staatlichen Arbeitgebern: Der Bund hat den Rückstand beim Teuerungsausgleich für seine Angestellten in den letzten Jahren ausgeglichen und die Stadt Zürich achtet traditionell darauf, die Teuerung jeweils auszugleichen. Ein positives Beispiel ist auch die Stadt Winterthur, welche die Rotationsgewinne durch die Pensionierung von Angestellten mit hohen Löhnen in vollem Umfang an ihr Personal weitergibt. Solche Arbeitgeber sind auf dem Arbeitsmarkt attraktiv, während der Kanton Zürich aufgrund seiner Lohnpolitik abfällt.

3. März 2013

Volk sagt Ja zur Vorlage Behandlung der Einmaleinlage BVK: Stimmberechtigte haben Tragweite der Vorlage erkannt

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sind erleichtert, dass die Stimmberechtigten heute den Kantonsrats- und Regierungsentscheid zur Behandlung der BVK-Einmaleinlage bestätigt haben. Sie wenden damit massivste Spareinschnitte bei Bildung, Gesundheit und Sicherheit ab. Die unverantwortliche Sparwut von SVP,GLP und Jungfreisinnigen erlitt eine Abfuhr.

Die VPV mit ihren rund 20’000 Mitgliedern danken den Zürcher Stimmbürgerinnen und -bürgern. Sie haben die Tragweite der Vorlage zur Behandlung der BVK-Einmaleinlage erkannt und haben in politischer Reife den finanzpolitisch nachhaltigen Entscheid des Kantonsrats bestätigt.

Die VPV haben sich im überparteilichen Komitee für ein Ja zur Kantonsratsvorlage stark engagiert und freuen sich, dass es gelungen ist, die eigenen Mitglieder und viele verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger zu mobilisieren. Insbesondere ist es trotz des technischen Charakters der Vorlage gelungen, die drastischen Auswirkungen eines Neins klar zu kommunizieren. Eine Ablehnung der Kantonsratsvorlage hätte zu massivsten Spareinschnitten von jährlich rund CHF 430 Millionen bei Bildung, Sicherheit und Gesundheit geführt, unter denen auch das Gewerbe gelitten hätte. Zudem wären wohl auch Steuererhöhungen ein Thema geworden. VPV-Präsidentin Cécile Krebs sagt: „Die Zeche eines Neins hätte die kommende Generation noch lange bezahlen müssen.“

Der VPV interpretiert das Abstimmungsergebnis als Sieg für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Die Stimmberechtigten wissen zu schätzen, was sie an funktionierenden Schulen und Spitälern sowie an einer angemessenen Präsenz der staatlichen Sicherheitsdienste haben. Die SVP und die GLP dagegen haben mit ihrer die Kernwerte des Schweizer Staats bedrohenden Finanzpolitik Schiffbruch erlitten.

2. Februar 2013

Stimmen Sie Ja – weil sonst Bildung, Gesundheit, Gewerbe und die Sicherheit in Gefahr sind

Der 3. März 2013 ist für alle Zürcherinnen und Zürcher ein wichtiges Datum: Die Stimmberechtigten sind an die Urne gerufen, um über einen zentralen Punkt in der Sanierung der Pensionskasse BVK (Personalvorsorge des Kantons Zürich) zu befinden. Konkret geht es darum, wie die vom Kantonsrat im April 2012 beschlossene Einmaleinlage von CHF 2 Mia. verbucht werden soll.

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) empfehlen allen Stimmberechtigten dringend, die vom Kantonsrat und Regierungsrat bewilligte Vorlage gutzuheissen. Diese sieht vor, die einmalige Ausgabe von den Berechnungen des mittelfristigen Haushaltsausgleichs auszunehmen. Würde dagegen das Behördenreferendum angenommen, müsste die Einmaleinlage über die Laufende Rechnung verbucht werden. Dies würde zu einem drastischen Sparprogramm führen, wie es der Kanton noch nie erlebt hat. Besonders leiden müssten Bildung, Gesundheit und Sicherheit. Betroffen wäre auch das Investitionsprogramm und somit speziell das Zürcher Gewerbe.

Deshalb: Stimmen sie am 3. März der Kantonsratsvorlage zu.
Werden Sie aktiv – wer stimmt bestimmt!

Download: Flyer

29. Januar 2013

Überparteiliches Komitee „JA – für unseren Kanton!“

Argumentarium zur Abstimmungsvorlage

Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich (vom 2. April 2012)

Der Kanton Zürich hat für seine Pensionskasse einen einmaligen Sanierungsbeitrag von zwei Milliarden Franken geleistet. Davon sollen 1.6 Milliarden vom mittelfristigen Ausgleich des kantonalen Budgets ausgeklammert werden.

Mit dieser Nichteinrechnung in den mittelfristigen Ausgleich erreichen der Regierungsrat und der Kantonsrat, dass die Zürcher Bevölkerung bei dieser Sanierung geschont wird. Unnötige Steuererhöhungen und Leistungsabbau auf Kosten der Zürcher Bevölkerung werden vermieden.

Der mittelfristige Ausgleich der laufenden Rechnung ist ein wichtiges Instrument zur Planung der laufenden Ausgaben und Einnahmen. Das Instrument stösst aber an seine Grenzen, wenn es um ausserordentliche Aufwendungen oder Erträge geht. Die Sanierung entspricht ganz klar einer einmaligen Aufwendung.

Müsste der Gesamtbetrag von zwei Milliarden Franken in den Ausgleich einberechnet werden, würde dieser aus dem Lot fallen. Die Folgen wären Steuererhöhungen von bis zu 8% und Sparmassnahmen von jährlich bis zu 430 Millionen Franken. Das ginge nur mit einem massiven Abbau in der Gesundheitsversorgung und der Sicherheit, der Erhöhung der Klassengrössen oder Engpässen in Bereichen der Infrastruktur. Mit einem JA zur Vorlage wird ein solch ungeheurer Kahlschlag vermieden.

Es wäre unfair, wenn die heutige Generation die gesamte Zeche für die Sünden der Vergangenheit bezahlen müsste. Deshalb und aufgrund der aktuellen ausgezeichneten Finanzlage haben sich Kantons- und Regierungsrat gemeinsam für die vorliegende Lösung entschieden.

Sagen Sie deshalb:
›     Ja zu einer vernünftigen, finanzpolitisch richtigen Lösung
›     Ja zur Verhinderung von unnötigen Steuererhöhungen und Sparübungen
›     Ja zum Kantonsratsbeschluss über die Behandlung der Einmaleinlage
›     Ja – für unseren Kanton!

www.einmaleinlage-ja.ch
Download: Flyer
Download: Plakate