17. August 2012

Lohnforderungen 2013

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich, VPV, fordern mindestens 1,6% mehr Lohnsumme für das Staatspersonal

Die rund 38’000 Kantonsangestellten haben in den letzten Jahren salärmässig eingeschaut. Der Teuerungsrückstand alleine beläuft sich auf über 7%. Mit anderen Worten: Die Kaufkraft der Löhne ist effektiv gesunken. Diese Entwicklung darf so nicht weitergehen. Die VPV fordern deshalb, dass eine allfällige Teuerung 2012 im kommenden Jahr voll ausgeglichen wird. Von diesem Ausgleich sollen alle Mitarbeitenden gleichermassen profitieren.

Die 2010 beschlossene Personalverordnung legt zudem fest, dass sich die Löhne der Kantonsangestellten im Gleichschritt mit jenen der Privatwirtschaft entwickeln sollten. Der Massstab dafür ist eine UBS-Lohnumfrage bei über 200 Unternehmen (notabene ohne Berücksichtigung von Boni). 2010 und 2011 hielt sich der Kanton nicht an diese Minimalvorgabe – dabei entstand ein Nachholbedarf von 1%. Die nächste UBS-Lohnindexstudie wird im Oktober 2012 publiziert. Die VPV als Dachorganisation der Personalverbände fordern, dass der Kanton die von der UBS in der Privatwirtschaft effektiv gemessene Lohnsteigerung bei den Kantonsangestellten für 2013 über individuelle Lohnerhöhungen voll ausgleicht.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die durchschnittlichen Rotationsgewinne im Personalbestand die Kantonsrechnung um jährlich 1% entlasten. Bisher wurden dem Personal jeweils nur 0,4% dieser Gewinnsumme als individuelle Lohnentwicklung weitergegeben. Neu fordern die VPV, dass dieser durchschnittliche Gewinn voll weitergegeben wird. Dieser Schritt ist angebracht, weil die Angestellten ab 2013 beim heutigen BVK-Deckungsgrad eine durchschnittliche Lohnkürzung von
1.2 % in Kauf nehmen müssen.

Die VPV erwarten, dass die Lohnsumme 2013 unter Berücksichtigung der genannten Entwicklungen um mindestens 1.6% wachsen dürfte. Die Verbände erachten eine solche Entwicklung für die Kantonsfinanzen als tragbar, zumal die Kantonsangestellten in den nächsten Jahren weiterhin in einem beträchtlichen Umfang zur Sanierung der Personalvorsorge BVK werden beitragen müssen.

10. Juli 2012

Arbeitnehmende formieren sich für die Wahl in den BVK-Stiftungsrat

Die Organisationen der Arbeitnehmenden streben im Stiftungsrat der ab 2014 selbstständigen BVK eine starke Position an. Damit wollen sie sicherstellen, dass die Corporate Governance eingehalten wird. Die Vereinigten Personalverbände (VPV), die 13 Berufsverbände vertreten, einerseits und die Verhandlungsgemeinschaft aus VPOD, KV Zürich, SBK, Syna und AvenirSocial treten deshalb mit einer gemeinsamen Liste an.

Mit dem Beschluss des Regierungsrats vom 3. Juli 2012 zur Wahlverordnung für den Stiftungsrat der BVK ist ein nächster Schritt auf dem Weg zur paritätisch geführten Pensionskasse vollzogen. Die Arbeitnehmerorganisationen messen der starken und eigenständigen Position des Stiftungsrats eine zentrale Bedeutung für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit bei. Wichtig für eine professionelle Arbeit des Stiftungsrats sind Fachkenntnisse und Sozialkompetenz seiner Mitglieder. Für die neun Sitze der Arbeitnehmenden haben sich die VPV und die Verhandlungsgemeinschaft deshalb auf eine gemeinsame Liste mit neun Personen geeinigt. Dabei handelt es sich um die am besten qualifizierten und geeigneten Pensionskassenfachleute der Verbände. Zudem wurde vereinbart, dass die Verbände ihre Kandidat/-innen im Wahlkampf gegenseitig unterstützen.

Ziel der gemeinsamen Initiative ist, im paritätischen Stiftungsrat die Interessen der Versicherten mit Nachdruck einzubringen und die Einhaltung der Corporate Governance sicherzustellen. Wichtige Themen sind dabei transparente Prozesse, die professionelle Vergabe von Mandaten sowie ein funktionierendes Controlling und Reporting. In den letzten Jahren haben die Vertretungen der Arbeitnehmenden immer wieder den Finger auf die wunden Punkte gelegt. Mit der vollwertigen Mitbestimmung in der verselbständigten BVK können die Versicherten endlich die Geschicke der BVK auf Augenhöhe mitgestalten.

27. Juni 2012

Medienmitteilung der Finanzdirektion: BVK reduziert ihre Kosten weiter

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich bildet für einen grossen Teil ihrer Wertschriften einen sogenannten Einanlegerfonds. Damit kann sie ihre Kosten für die Vermögensverwaltung pro Jahr um rund 6 Millionen Franken senken.

Die BVK hat in der jüngeren Vergangenheit unter neuer Führung ihre externen Mandate systematisch überprüft, gekündigt oder neu ausgehandelt. Damit hat sie die Kosten der Vermögensverwaltung erheblich reduzieren können: Diese sind von 42 Millionen (2008) bis auf 21 Millionen Franken im vergangenen Jahr gesunken. Nun wird die BVK mit dem Einanlegerfonds bereits im Verlaufe dieses Jahres und in vollem Umfang ab 2013 eine weitere nachhaltige Reduktion realisieren, da damit die Wertschriftenbuchhaltung und die Administration vereinfacht werden sowie die Mehrwert- und Stempelsteuer entfallen. Ebenso kann die Rückforderung von ausländischen Quellensteuern dank dem Einanlegerfonds verbessert werden, womit weniger Quellensteuern im ausländischen Domizilland verbleiben. Beim Einanlegerfonds handelt es sich um einen nach schweizerischem Recht geführten Fonds, der für einen einzigen Anleger eingerichtet wird, welcher seinerseits aber eine Vielzahl von Versicherten vertritt.

Die BVK wird schweizerische und ausländische Wertpapiere im Umfang von rund 9 Milliarden Franken in den Einanlegerfonds einbringen. Die Träger der externen Mandate werden damit über den Fonds weiter durch die BVK beeinflusst, sich aber der Fondsleitung gegenüber verantworten müssen. Damit verbessern sich auch die Rechtssicherheit und die Governance gegenüber der heutigen Lösung, weil eine zusätzliche Kontrollebene geschaffen wird. Das bei verschiedenen anderen grossen Pensionskassen der Schweiz etablierte und bewährte Konzept richtet sich nach dem Kollektivanlagegesetz. Die Fondsleitung handelt gemäss einem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) genehmigten Vertrag.

Als Fondsleitung hat die BVK nach einer breit abgestützten Ausschreibung die UBS gewählt. Insgesamt wurden elf Fondsleitungen eingeladen, eine Offerte einzureichen. Die Auswahl erfolgte in einem zweistufigen Selektionsprozess unter Anwendung von marktüblichen quantitativen und qualitativen Kriterien.

12. Mai 2012

Zwei Ferientage für Verwaltungspersonal – VPV begrüssen Entgegenkommen des Regierungsrats

Zürich, 11. Mai 2012 – Der Regierungsrat hat heute mitgeteilt, dass er dem Verwaltungspersonal 2012 zwei zusätzliche Ferientage gewährt. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sind erfreut über diesen Schritt, den sie in der Vernehmlassung gefordert hatten.

Ursprünglich hatte der Regierungsrat in seinem Entwurf für die Arbeitszeit über den Jahreswechsel 2012/13 beabsichtigt, die volle Arbeitszeit festzusetzen. In der Vernehmlassung forderten die VPV die Regierung auf, mit zwei zusätzlichen Ferientagen ein Zeichen zugunsten der Kantonsangestellten zu setzen. Diese müssen in den nächsten Jahren unter anderem aufgrund der BVK-Sanierung mit weniger Einkommen rechnen.

Mit der Gewährung der zwei zusätzlichen Ferientage zeigt der Regierungsrat, dass er die Angestellten und ihre Anliegen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst nimmt. Der VPV begrüsst dieses positive Signal, das ihn mit Befriedigung erfüllt. Er wertet es auch als Wertschätzung für den hohen Einsatz des Personals und dessen Bereitschaft, das Wohl des Kantons mitzutragen.

Das Entgegenkommen der Regierung motiviert die VPV, sich weiterhin in offener und fairer Art und Weise für die Anliegen des Personals einzustehen.