Der Vorstand des VStA hat an seiner Sitzung vom 01. September 2021 einstimmig beschlossen, den Kollektivvertrag mit der Helsana Krankenkasse nicht mehr zu verlängern, nachdem die Helsana alle Vergünstigungsrabatte auf 0 % verringert hat.
Die Krankenkassen unterstehen mit den Zusatzversicherungen der FINMA. Diese hat vor einigen Jahren verfügt, dass auf Zusatzversicherungen nur noch Rabatte bis max. 10 % gewährt werden dürfen und auch nur, wenn die entsprechende Versicherung bei diesen Zusatzversicherungen kostendeckend arbeitet. „Quersubventionen“ sind nicht erlaubt. So wurden die Rabatte bei allen Krankenkassen in den letzten Jahren reduziert.
Wenn die Helsana im Schreiben an die Versicherten schreibt, dass die Mitglieder von den Vergünstigungen profitieren können, gleichzeitig aber alle Vergünstigungen auf 0 % setzt, kann man nicht mehr von „Profitieren“ sprechen. Die Helsana möchte natürlich den Vertrag weiterführen, weil die Adressen für die Kontrolle des im Vertrag geregelten Adressaustausches für die Kontrolle der Rabattberechtigungen für die Helsana von Interesse sein könnte. Die jährliche Kontrolle wird von der FINMA vorgeschrieben. Mit der Nichtverlängerung des Vertrages entfällt auch die allfällige Weitergabe von Adressen durch den VStA.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wir möchten darauf hinweisen, dass diese Kollektivverträge nie der Hauptgrund für die Mitgliedschaft im VStA gewesen sind. Die Aufgaben des VStA sind in den Statuten beschrieben und so können unsere Mitglieder nach wie vor von unserer Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen Fragen und von unserem Einsatz im Vorstand der VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) für unsere aktiven und pensionierten Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber und der BVK (Pensionskasse) profitieren. Im Vergleich mit anderen Verbänden sind unsere Jahresbeiträge von CHF 90 für Aktive und CHF 60 für Pensionierte sehr bescheiden.
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