10. März 2017

VPV: Rechnungsabschluss des Kantons Zürich – Wie immer: Besser als budgetiert

Die VPV stellen fest, dass der Kanton Zürich einmal mehr einen besseren Abschluss präsentiert als budgetiert und damit das Eigenkapital steigt, die Verschuldung sinkt. Nun soll auch das Personal endlich wieder einmal profitieren.

Der gute Rechnungsabschluss für den Kanton Zürich wird mit Sondereffekten begründet. Dabei steigt das Eigenkapital und die Verschuldung sinkt. Der positive Saldo für den Kanton Zürich beträgt bereits 3,9 Mrd. Franken. Diese Entwicklung ist nun schon seit Jahren feststellbar. Ebenso sind die sehr tiefen Investitionskosten feststellbar, die auf keine gute Planung schliessen lassen.

Die VPV meinen, dass nun auch die Mehrbelastungen für das Personal, beispielsweise im Bildungsbereich, und der Abbau von sozialen Massnahmen, wie etwa bei Prämienverbilligung für Krankenkassenbeiträgen, gestoppt werden. Die Grundlage der Regierung für Lü16 ist so nicht gegeben und die VPV erwarten, dass hier inskünftig mit mehr Augenmass gehandelt wird.

Für die VPV ist es jetzt an der Zeit, dass dem Personal Wertschätzung zum Beispiel in Form von mehr Ferien entgegengebracht wird.

2. Februar 2017

Mitgliederbeitragsrechnungen 2017

Postfinance und die Banken führen auf den 1. Januar 2018 die neuen Einzahlungsscheine ein (ISO-20022-Standard). Damit das reibungslos funktionieren wird, werden schon jetzt durch die Postfinance einige Anpassungen vorgenommen. Die Umstellung ist für unser Konto per 28.02.2017 vorgesehen. Um sicher zu sein, dass alles nach dem 28.02.2017 auch richtig funktioniert, werden wir die Beitragsrechnungen 2017 (zum letzten Mal noch mit dem gewohnten Einzahlungsschein mit Referenznummer) erst nach einem Test frühestens Anfang März 2017 in den Versand bringen.

Wenn Sie also den Einzahlungsschein vermissen, wir haben Sie nicht vergessen.

Für den Vorstand

Gian-A. Bott, Quästor

5. November 2016

Anzeige: EGK – Wir sind der neue VStA-Partner

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Sehr geehrte Damen und Herren

Der VStA und die EGK-Gesundheitskasse haben einen Kollektivversicherungsvertrag abgeschlossen und freuen sich über die gemeinsame Zusammenarbeit.

Sie erhalten als Mitglied des VStA Vergünstigungen auf die Zusatzversicherungen. Um in den Genuss vom Kollektivrabatt zu kommen, muss sich der Versicherte bei der EGK-Gesundheitskasse melden.

(Kollektivvertragsnummer 0005384) und falls verlangt eine Mitgliedschaftsbestätigung abgeben, die Sie beim Quästor des VStA anfordern können.

Kontaktieren Sie die EGK Gesundheitskasse für eine persönliche Beratung. Ihr Kundenberater wird sich umgehend bei Ihnen melden:

Kontakt mit der EGK Gesundheitskasse

Teilen Sie uns bei dieser Gelegenheit den untenstehenden Glückscode mit und Sie erhalten einen unserer beliebten Key-Refinder per Post (einfach unter Bemerkungen aufführen…):

OFFEGK2017

Bei der EGK-Gesundheitskasse sind sie nicht einfach nur versichert. Wir setzen auf individuelle Versicherungslösungen und auf Chancengleichheit von Schul- und Komplementärmedizin.

Zudem unterstützen wir Sie bei der Gesundheitsprävention, ausführliche Informationen finden Sie unter www.egk.ch

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und wünschen Ihnen eine goldene Herbstzeit.

Download Webinserat

7. Oktober 2016

Kollektivverträge Krankenkassen

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ist für die Überwachung der Zusatzversicherungen der Krankenkassen zuständig und so werden die Krankenkassen gezwungen, ihre Kollektivverträge (meistens) nach unten anzupassen.

Ab dem 1.1.2017 dürfen max. noch 10% Rabatt gewährt werden, abhängig vom Verlauf der entsprechenden Angebote. So varieren die Rabatte neu von 0 – 10%.

Leider müssen Firmen, Vereine, Verbände und Krankenkassen mit Kollektivversicherungsangeboten für ihre Mitglieder und Angestellten diese »Kröte« schlucken und zu den Erhöhungen der Prämien der Grundversicherungen werden noch die meist kleineren Rabatte bei den Produkten der Zusatzversicherungen zu weiteren Belastungen führen.

Die Krankenkasse Visana hat alle Vergünstigungen gestrichen mit der Begründung von überdurchschnittlichen Leistungsaufwendungen in den letzten 3 Jahren bei Kollektivversicherten des VStA. Das entspricht den Vorgaben der FINMA, ist aber durch uns leider nicht zu überprüfen. Darum haben wir die Visana nun aus unserer Liste entfernt.

Die Helsana gewährt Neukunden rückwirkend ab dem 29.01.2016 keine Kollektivrabatte mehr. Damit Neukunden gegenüber Altkunden nicht benachteiligt werden, gewährt Helsana zumindest für das Jahr 2017 auf freiwilliger Basis eine Vergünstigung.

Wegen etwas unglücklichen Umständen wurden von der CSS Schreiben an die Versicherten versandt. Diese Angelegenheit konnte jedoch gelöst werden, so dass für die CSS dieselben Bedingungen gelten wie nachfolgend beschrieben.

Alle anderen Kassen mit Kollektivversicherung haben Anpassungen vorgenommen, die sie Ihnen demnächst bekannt geben werden. Auch wenn die Rabatte zum Teil reduziert wurden, lohnt sich die Kollektivversicherung nach wie vor für unsere Mitglieder.

Da die Rabatte nun vom Schadenverlauf abhängen, der jährlich überprüft und angepasst wird (FINMA-Auflage), werden sich die Rabatte jährlich verändern können.

Nicht nur der VStA ist von diesen neuen Regelungen betroffen. Sie betreffen alle Kollektivversicherungen, auch die von Firmen und allen Vereinen, Verbänden, die solche Verträge haben.