12. Juli 2016

Neues KK-Kollektivversicherungsangebot (auf Zusatzversicherungen)

EGK-Symbol 12-07-_2016_16-04-45

Mit der EGK-Gesundheitskasse konnte ein Kollektivversicherungsvertrag abgeschlossen werden, der den Mitgliedern des VStA Vergünstigungen auf Zusatzversicherungen ab dem 01.06.2016 offeriert. Um in den Genuss einer Vergünstigung zu kommen, muss sich der Versicherte bei der EGK-Gesundheitskasse melden (Kollektivvertragsnummer 0005384) und falls verlangt eine Mitgliedschaftsbestätigung abgeben, die Sie beim Quästor des VStA anfordern können. Infos zur EGK-Gesundheitskasse erhalten Sie unter www.egk.ch.

Den EGK-VStA-Werbeflyer können Sie hier herunterladen.

13. April 2016

VPV zum Sparprogramm des Kantons Zürich: Schmerzgrenze erreicht

Mit dem Sparprogramm der Regierung sind für das Personal direkte und indirekte negative Auswirkungen zu erwarten. Damit sind für die Vereinigten Personalverbände (VPV) die Schmerzgrenze erreicht. Dies insbesondere auch, weil sich die Lohnentwicklung gegenüber der Privatwirtschaft in den vergangenen Jahren nicht im Gleichschritt entwickelt hat.

Der mittelfristige Ausgleich in der Erfolgsrechnung wird mit rund 76 % aus Sparmassnahmen erzielt. Das Personal muss dabei lohn- und belastungsmässig einen aktiven Beitrag leisten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Lohnentwicklung der vergangenen Jahre und die Mehrbelastungen bzw. Kürzungen bei der BVK schmerzhaft.

Immerhin darf der Regierung zugebilligt werden, dass sie keinen Kahlschlag vorgenommen hat, sondern differenziert vorgegangen ist. Der mittelfristige und gesetzlich vorgegebene Ausgleich bei der Erfolgsrechnung wird anerkannt. Trotzdem werden die VPV die weitere Entwicklung und Umsetzung der Massnahmen aufmerksam mitverfolgen. Die VPV und ihre angeschlossenen Berufsverbände hoffen, dass auch der Kantonsrat bei den weiteren Beratungen des Sparprogramms entsprechend differenziert vorgehen wird. Die Mitgliederverbände der VPV werden in ihren Themenbereichen konkret Stellung nehmen und auf kritische Punkte hinweisen.

15. Dezember 2015

Medienmitteilung: Kantonsrat zieht den Zorn des Staatspersonals auf sich

Der Kantonsrat will für das Staatspersonal nächstes Jahr nur 0,4 Lohnprozente mehr ausgeben. Dabei bleibt er weit hinter dem Antrag des Regierungsrates zurück, der insgesamt 0,9 Lohnprozente mehr für das Staatspersonal vorgesehen hatte (0,6 % als individuelle Lohnerhöhung, 0,3 % als Einmalzulage). Diese Geringschätzung hat das Staatspersonal nicht verdient!

Damit bleibt der Kanton einmal mehr hinter der jährlichen UBS-Lohnumfrage zurück. Das heisst, die Schere zwischen der allgemeinen Lohnentwicklung in der Region Zürich und dem Lohn des Staatspersonals geht weiter auf. Bereits hinken die Löhne, die der Kanton bezahlt, seit 2010 um 2,2 % hinterher.

Dies ist doppelt bitter: Zum einen könnten Lohnanpassungen wie von der Regierung vorgeschlagen durch die sogenannten Rotationsgewinne finanziert werden. Diese betragen nämlich im Durchschnitt über alle Direktionen gerechnet 1%. Und zum andern hat das Personal selbst in den fetten Jahren kaum von der Prosperität der Kantonsfinanzen profitieren dürfen. Das Budget geht für nächstes Jahr noch von einer schwarzen Null aus. Danach sehen die Prognosen düster aus. Wie will der Kantonsrat das Staatspersonal behandeln? Die VPV werden alle legalen Mittel ausschöpfen, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken.

5. November 2015

Medienmitteilung VPV: Abbau des Lohnrückstandes beim Staatspersonal lässt weiterhin auf sich warten

Seit 2010 besteht ein Rückstand der Löhne beim Staatspersonal gegenüber der sogenannten UBS-Lohnumfrage, die gemäss den gesetzlichen Grundlagen ein wichtiger Indikator für die Festlegung des Lohnes sein sollte. In nur 5 Jahren ist ein Lohnrückstand von 2,1 % aufgelaufen. Die Zürcher Regierung denkt offenbar nicht daran, diesen Rückstand abzubauen. Dies ist für die VPV nicht akzeptierbar.

Der Zürcher Regierungsrat hat heute mitgeteilt, dass er für sein Personal eine individuelle Lohnerhöhung von 0,6 % und eine Einmalzulage von 0,3 % der Lohnsumme vorsieht. Diese Lohnperspektiven enttäuschen die Vereinigten Personalverbände (VPV) erneut. Nun steht der Kanton bei seinen Angestellten bereits mit 2,1 % im Rückstand gegenüber der UBSLohnumfrage. Es gilt aber auch zu bedenken, dass in den letzten Jahren sowohl bei der individuellen Lohnerhöhung als auch bei der Einmalzulage immer nur um die 20 % der Mitarbeitenden in deren Genuss gekommen sind. Es ist deshalb anzunehmen, dass auch für das nächste Jahr 60-80 % des Personals einmal mehr leer ausgehen wird.

Die VPV fordern:
1. Zusätzlich zum Ergebnis der UBS-Lohnumfrage einen schrittweisen Abbau des Lohnrückstandes – zum Beispiel um jährlich 0,5 %. Damit könnten wir bis im Jahr 2019 mit der allgemeinen Lohnentwicklung im Kanton Zürich gleichziehen.
2. Im Jahr 2016 sollen ausnahmsweise alle Mitarbeitenden von einer substantiellen Lohnerhöhung profitieren.
3. Falls diese Forderung nicht erfüllt wird, erwarten die VPV zumindest, dass die Frauen im gleichen Ausmass wie die Männer berücksichtigt werden.