6. April 2014

Einladung zur Generalversammlung vom 5. Mai 2014, 18.00 Uhr

Im Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstr. 15, 8038 Zürich, bequem erreichbar mit der S 4 Haltestelle Zürich-Brunau oder mit dem Bus Linien 33 oder 66 bis Haltestelle Thujastrasse.

Traktanden:
1.      Protokoll der GV vom 13. Mai 2013 (erschienen im VSta Info 2014 Nr. 1)
2.      Feststellung der Präsenz und Wahl der Stimmenzähler
3.      Jahresbericht des Vorstandes für 2013
4.      Jahresrechnung und Déchargeerteilung
5.      Festsetzung des Jahresbeitrages 2014
6.      Wahlen: Vorstand, Präsidium, Rechtsschutzstelle
7.      Wahlen: Revisoren
8.      Verschiedenes

Danach wird ein Nachtessen serviert, zu dem Sie herzlich eingeladen sind.

Anmeldung: Bitte benutzen Sie den Anmeldetalon in nachstehend verlinkten Einladung (PDF).
Anmeldefrist: 28. April 2014

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3. April 2014

Die Vereinigten Personalverbänden (VPV) zum Rücktritt von RR Ursula Gut

Frau Regierungsrätin Ursula Gut ist als oberste Personalchefin des Kanton Zürich die Ansprechpartnerin der VPV. In ihrer Amtszeit hat die Lohnentwicklung des Staatspersonals nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung im Kanton Schritt halten können. Die Löhne vieler Staatsangestellten stagnieren seit Jahren und mehrfach wurde selbst der volle Teuerungsausgleich verweigert, was natürlich zwiespältige Gefühle auslöst.

Frau Regierungsrätin Ursula Gut empfängt eine Delegation der VPV mehrmals pro Jahr zu einer Gesprächsrunde, die im Rahmen der Sozialpartnerschaft den regelmässigen Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite ermöglicht. Leider sind die Bemühungen der VPV, eine substanzielle Lohnentwicklung für das Staatspersonal
herauszuholen, seit Jahren auf taube Ohren gestossen.

Positiv vermerken die VPV, dass unter Frau RR Gut jeweils zwei zusätzliche Ferientage zum Jahreswechsel gewährt wurden, und dass sich die Finanzdirektorin energisch für die Einmalzulage in die BVK eingesetzt hatte. Auch ihre Bemühungen für eine Lösung bei der ausserfamiliären Betreuung von Kindern von Staatsangestellten
haben die VPV erfreut zur Kenntnis genommen. Leider ist das Projekt gescheitert. Erfreulicherweise hat Frau RR Gut erst kürzlich grünes Licht für eine neue, vertrauensbildende Arbeitsweise zwischen der Verwaltung und der VPV erteilt, welche vom Präsident der VPV, Kantonsrat Peter Reinhard eingebracht wurde.

Die VPV hoffen, dass das letzte Amtsjahr von Frau Gut nicht nur für die Kantonsfinanzen, sondern auch für die Staatsangestellten ein erfreuliches werden wird und die Sozialpartnerschaft zwischen
Kanton und den VPV einen kräftigen Schub erfahren darf.

6. März 2014

VPV begrüssen die gesetzliche Verankerung des Case Management

Was sich schon seit Jahren in der Privatwirtschaft bewährt hat, soll nun endlich auch zum Courand normal für die nach kantonalem Recht angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden. Die VPV begrüssen die Absicht des Regierungsrates, für das Case Management die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Sie werden den Prozess der gesetzlichen Integration eng begleiten.

Wer ernsthaft auf Dauer erkrankt ist, dem soll mit externen Fallmanagern die schnelle und nachhaltige Rückkehr an den Arbeitsplatz  ermöglicht werden. Mit der gesetzlichen Verankerung dieses Grundsatzes nimmt der Kanton seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten wahr und handelt gleichzeitig im wirtschaftlichen Interesse der Kantonsfinanzen.

Die VPV begrüssen die Absicht der Regierung, das Case Management im Personalrecht zu verankern, ausdrücklich. Bekanntlich liegt aber der Teufel im Detail, weshalb sie den Prozess der gesetzlichen Integration zum Schutz der erkrankten Mitarbeitenden eng begleiten werden.

13. Februar 2014

Ausserfamiliäre Kinderbetreuung: Streben nach Gerechtigkeit bringt Vorlage für Beiträge an die Kinderbetreuung zu Fall

Nach mehrjährigen Vorbereitungsarbeiten zu einer Vorlage für Beiträge an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung von Staatsangestellten wird das Projekt von der Finanzdirektion versenkt. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) bedauern, dass keine mehrheitsfähige Lösung gefunden werden konnte, haben aber Verständnis für die vernichtende Kritik zahlreicher Vernehmlassungsantworten.

Die Vorlage war schlecht – aber in den Augen der VPV wäre sie besser gewesen als gar nichts. Auch die VPV haben in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die ausserfamiliäre Kinderbetreuung den überbordenden Verwaltungsaufwand kritisiert. Etwa ein Drittel der zur Verfügung gestellten 10 Millionen Franken wären in die Administration geflossen. Grund dafür ist das in den Augen der VPV übertriebene Streben nach möglichst gerechter Verteilung der vorhandenen Mittel, was schätzungsweise 6 Vollzeitstellen beansprucht hätte. Die VPV hätten eine administrativ einfach zu handhabende Lösung bevorzugt. Leider war dazu der Wille in der vorbereitenden Arbeitsgruppe, in der auch die VPV vertreten waren, nicht vorhanden. Die VPV erwarten vom Regierungsrat, dass er sich nach wie vor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt und möglichst bald eine neue Vorlage ausarbeiten lässt. Gerne bringen dann die VPV ihre Vorstellungen für eine effiziente Verteilung der vorhandenen Mittel nochmals ein.

16. Januar 2014

BVK-Lohnanpassungen: Lohnreduktion bei BVK wird begrüsst

Der Stiftungsrat hat die Lohnerhöhung des Chefs der BVK halbiert. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) begrüssen diesen Schritt. Sie bemängeln aber nach wie vor das unsensible Handeln des Stiftungsrates.

Ursprünglich hätte der Lohn des Chefs BVK von 265‘000 auf 380‘000 Franken erhöht werden sollen. Eine Anpassung, welche für die VPV nicht akzeptabel war. Entsprechend haben die VPV auch ein Rückkommen auf diesen Entscheid verlangt. Der Stiftungsrat hat nun die Lohnerhöhung halbiert und den neuen Lohn auf 320‘000 Franken neu festgesetzt. Auch diese Anpassung erachtet die VPV als sehr grosszügig, wenn man davon ausgeht, dass eigentlich nur der Status der BVK geändert wurde.

Die VPV werden mit Murren diese Anpassung akzeptieren, aber erwarten, dass der Stiftungsrat in Zukunft mehr Sensibilität zeigt. Er hat sich und die BVK in eine unmögliche Situation gebracht, welche aus VPV-Sicht einfach unverständlich ist. Positiv beurteilt die VPV hingegen die übrigen Anpassungen der Anstellungsbedingungen für das Personal wie z.B. die 5. Ferienwoche.