13. März 2019

Neue VStA-WebSite

Wie schon am 13. Februar 2019 mitgeteilt, haben wir nun die WebSite erneuert und in ein neues Kleid „gepackt“. Dinge, die die WebSite auf schwächeren PCs verlangsamt haben, wurden entfernt (z.B. Bilderwechsel auf der Hauptseite). An den bisherigen Inhalten wurde nichts verändert.

Das jetzt verwendete Theme stammt von den Entwicklern von WordPress (die von uns verwendete CMS-Lösung) und wird auch regelmässig mit Updates versehen, was beim alten Theme seit etwa 2015 nicht mehr der Fall war und darum gegen Angriffe nicht mehr sicher schützte.

Falls Sie Unregelmässigkeiten auf der WebSite (Darstellungsfehler, falsche Links usw.) feststellen sollten, sind wir Ihnen für eine Meldung via Kontaktformular dankbar.

Unsere WebSite kann nun auch auf Ihrem Smartphone oder Tablet einwandfrei gelesen werden, mit grösserer Schrift als früher.

19. Dezember 2018

Budgetdebatte des Kantonsrates und Lohnentwicklung für das Staatspersonal

Der Kantonsrat akzeptiert die Lohnentwicklungsvorgabe des Regierungsrates ohne Murren. Danach erhält das Staatspersonal im nächsten Jahr den vollen Teuerungsausgleich von 1 Prozent. Des Weiteren stehen 0,6 Prozent für Individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen von 0,2 Prozent zur Verfügung. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) sind mit Vorbehalt erleichtert, dass ihre Minimalforderungen breite Unterstützung finden.

In Anbetracht der steigenden Krankenkassenprämien, leistet der Kantonsrat mit seinem Beschluss, den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren, einen nicht unwesentlichen Beitrag an die Haushaltsbudgets seiner Angestellten.
Ein Wermutstropfen bleibt: Die Anträge aus den Fraktionen der SP, Grünen, EVP und AL die Kürzungen beim Personal in den Jahren 2017 und 2018 rückgängig zu machen, wurde von der bürgerlichen Mehrheit abgelehnt.

Die VPV werden alles daransetzen, dass die ausserparlamentarische Gruppe der Angestellten gestärkt wird. «Wir können viel in unseren Gesprächen mit der Regierung erreichen, aber am Ende entscheidet sich im Rat, wie gross die Wertschätzung gegenüber dem Staatspersonal sein soll», sagt Peter Reinhard, der Präsident der VPV. «Ausserdem ist es jetzt an der Zeit, dass die Angestellten des Kantons endlich eine Woche mehr Ferien erhalten.» Dies ist eines der wichtigsten Ziele der VPV für das kommende Jahr.

4. Dezember 2018

VStA, Protokoll der Generalversammlung vom 14.06.2018

Das Protokoll der Generalversammlung im Restaurant Muggenbühl Zürich vom 14.06.2018 steht nun als PDF zur Verfügung.

Protokoll Generalversammlung VStA vom 14.06.18

Anmerkung zur Beitragserhöhung für Pensionierte ab 2019 (Aktive ab 2020).

Die Jahresbeiträge des VStA für Aktive und Pensionierte decken die Kosten für die grosse Zunahme der Rechtsberatungen längerfristig nicht mehr. Seit über 15 Jahren sind die Beiträge nicht mehr angepasst worden. Auch im Vergleich mit anderen Verbänden sind unsere bisherigen Beiträge wesentlich kleiner. So bezahlen aktive Mitglieder des ZLV (Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband) bei einer 100% Anstellung im Jahr 435.00 CHF, beim VStA bisher 60.00 CHF. Die Pensionierten des ZLV bezahlen 145.00 CHF, unsere Pensionierten bisher 30.00 CHF. Darum ist die vorgesehene Erhöhung des Beitrages bei Aktiven- und Passiven um je 30 CHF sicher gerechtfertigt. Da in den Statuten ein max. Beitrag von 60.00
CHF festgelegt ist, konnte die Anpassung an der GV 2018 nur für die Pensionierten vorgenommen werden. Nach der Revision der Statuten an der GV 2019 können dann auch die Beiträge der Aktiven wie vorgesehen erhöht werden. Damit trifft dann auch der Ausspruch eines ehemaligen Mitgliedes nicht mehr zu, der den VStA als Kaffekässeli-Verein bezeichnet hat, was er trotz günstigem Jahresbeitrag aber nie war und auch nie sein wird.

Die Gratis-Rechtsberatung beim ZLV ist für Aktivmitglieder nach einer Karenzfrist von 6 Monaten auf max. 10 Stunden beschränkt, also genau gleich wie bei uns, nur zu einem wesentlich höheren Jahresbeitrag. Bei den Vergünstigungen (Krankenkassen, Versicherungen) bietet der ZLV nicht mehr wie wir. Vergünstigungen auf Kreditkarten (Wegfall der Jahresgebühr bei Corner Card) bieten wir nicht mehr an, weil es nicht in Anspruch genommen wurde und es andere Anbieter von „Gratis-Kreditkarten“ gibt.

Der Zweck des VStA ist nicht im Anbieten von Vergünstigungen begründet sondern bei der Unterstützung seiner aktiven- und pensionierten Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber. So setzt sich der VStA in den VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) für die Anliegen seiner Mitglieder ein (Lohn, Ferien, Rente, Arbeitszeiten usw. usw.).

7. November 2018

Lohnumfrage 2018 (VPV, VPOD)

Grosse Unzufriedenheit und klare Forderungen

Am 22. August haben der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) eine breit angelegte Personalumfrage über die Zufriedenheit der Angestellten mit der Lohnentwicklung, der Arbeitszeit, Ferien und anderen relevanten Themen lanciert. Nun liegen die Resultate vor.

7061 Personen haben an der Personalumfrage teilgenommen – knapp die Hälfte Angestellte des Kantons (49%) und gut die Hälfte Frauen (52,1%). Alle Alters- und Lohngruppen sowie Beschäftigungsgrade (Stellenprozente) sind vertreten. Die Umfrage widerspiegelt damit die Zusammensetzung des Personals, das die beiden Organisationen vertreten.

22% der Teilnehmenden geben an, seit 2010 nie eine Lohnerhöhung erhalten zu haben, weitere 31,1% erhielt seit 2010 eine einzige Lohnerhöhung. Je höher der Lohn und je höher der Beschäftigungsgrad, umso eher gab es eine Lohnerhöhung. Umgekehrt: Tieflohngruppen und Beschäftigte mit kleinen Teilzeitpensen sahen kaum je etwas von einer Lohnerhöhung.

Bei den Einmalzulagen ist das Bild noch krasser: 54,6% der Teilnehmenden haben seit 2010 nie eine Einmalzulage erhalten! Und auch von denen, die eine Einmalzulage erhielten, war dies bei 58% seit 2010 ein einziges Mal der Fall. 57% dieser Einmalzulagen liegen zudem unter 1000 Franken, 27% sogar unter 500 Franken. Entsprechend unzufrieden sind die Angestellten denn auch mit der Lohnentwicklung: Drei Viertel der Teilnehmenden geben an, mit ihrer Lohnentwicklung unzufrieden zu sein (24% sehr unzufrieden, 27% unzufrieden, 22% eher unzufrieden). Am höchsten ist dieser Anteil im Gesundheitswesen und bei den Angestellten mit über zehn Dienstjahren. Frauen, die eh schon mehrheitlich in den Niedriglohnbranchen beschäftigt sind, haben das Nachsehen.

Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton, hält zu diesen Resultaten fest: „Es ist Zeit, dass sich der Kanton als grösster Arbeitgeber endlich auch wieder um sein Personal kümmert. Wertschätzung für die Arbeit und eine faire Lohnentwicklung, aber auch eine zeitgemässe Ferienregelung und Altersvorsorge gehören dazu“.
Auch VPV-Präsident
Peter Reinhard, betont: „Es darf nicht sein, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden im reichsten Kanton der Schweiz nicht von der Prosperität des Kantons profitieren kann. Das Geld ist eigentlich vorhanden, um allen eine angemessene Lohnentwicklung zu gewähren.“

Wir präsentieren hier (PDF-Datei) die wichtigsten Ergebnisse, die Schlüsse daraus und unsere Forderungen.

30. Oktober 2018

Voller Teuerungsausgleich – erster Schritt in die richtige Richtung

Medienmitteilung VPV des Kanton Zürich vom 30.10.2018

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, dieses Jahr seinem Personal den vollen Teuerungsausgleich von 1% zu gewähren. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Die Ankündigung des Zürcher Regierungsrates, den vollen Teuerungsausgleich von 1% zu gewähren, nehmen die Vereinigten Personalverbände (VPV) mit grosser Zufriedenheit entgegen. Damit ist eine wichtige Forderung der VPV erfüllt. 

Die VPV gehen davon aus, dass neben dem vollen Teuerungsausgleich auch eine Individuelle Lohnerhöhung von 0,6% und Einmalzulagen von 0,2% bewilligt werden. Darüber hinaus fordern die VPV eine generelle Lohnerhöhung für alle von 1%. Diese Forderung ist in Anbetracht der seit Jahren produzierten grossen Überschüsse des Kantons Zürich gerechtfertigt.

Ausserdem gehen die VPV davon aus, dass der Regierungsrat mit der Umsetzung der 5. Ferienwoche vorwärts macht, notabene ohne die Wochenarbeitszeit zu erhöhen.