Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Das Corona Virus bestimmt schon seit einigen Wochen unseren Alltag in unterschiedlichem Ausmass. Auch die Arbeitsbelastung hat sich teilweise sehr unterschiedlich entwickelt. Am einen Ort wird Unterstützung dringend benötigt, und am anderen Ort sind Mitarbeitende zu wenig ausgelastet. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, ein Vermittlungsportal zu schaffen, wo freie Arbeitskräfte einfach mit Verwaltungseinheiten zusammengeführt werden können, die quasi offene „Stellen“ haben. Ein Projektteam in der JI hat das Portal aufgebaut (Herzlichen Dank!), es findet sich unter https://www.zuerihilft.ch/. Das Portal ist funktionsfähig, wird aber auch stetig weiterentwickelt.
Auf dem Portal können Mitarbeitende – selbstverständlich nur nach Absprache mit den Vorgesetzten – ihre Arbeitskraft anbieten und das Interesse für passende Jobs anmelden. Verwaltungseinheiten können ihren Bedarf anmelden und ihr Interesse an gemeldeten Arbeitskräften bekunden. In diesem Stadium sehen weder Arbeitskräfte noch Verwaltungseinheiten die persönlichen Angaben des Gegenübers. Wird ein Match festgestellt, erhalten Mitarbeitende, deren Vorgesetzte und die Verwaltungseinheit eine E-Mail mit den nötigen Informationen und können sich direkt abstimmen.
Ich bitte Sie, sich das Portal anzuschauen und es in Ihrer Verwaltungseinheit bekannt zu machen. Haben Sie Mitarbeitende, die aktuell nicht (voll) ausgelastet sind und die Sie für eine gewisse Zeit entbehren können, fordern Sie diese auf, sich anzumelden. Brauchen Sie Unterstützung, melden Sie Ihre Stellen. Je mehr das Portal benutzt wird, umso grösser ist der Mehrwert, den wir im Kanton Zürich dadurch gewinnen.
Auf der Webseite ist aktuell eine Bedienungsanleitung für Mitarbeitende aufgeschaltet, eine Anleitung für die Verwaltungseinheiten ist in Vorbereitung. Die FAQs werden laufend aktualisiert und eine Hotline ist installiert. Ausserdem haben wir in der HRK einheitliche Rahmenbedingungen für den Ressourcenaustausch zwischen den Ämtern erarbeitet (vgl. Anhang). Diese werden ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht.
Ich freue mich, wenn Sie das Tool rege nutzen und danke Ihnen für die gegenseitige Hilfestellung. Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüsse
Anita Vogel
Kanton Zürich
Finanzdirektion
Personalamt
Kategorie: Uncategorized
Corona-Virus und der VStA
Wegen der aktuellen Lage können wir vorläufig keinen Termin für die Generalversammlung bekannt geben. Auch wenn gewisse Lockerungen stattgefunden haben, ist eine GV auch im 2. Halbjahr kaum möglich, da die Fallzahlen leider wieder steigen und eine 2. Welle durchaus möglich sein könnte. Wir bitten Sie, von Zeit zu Zeit auf unserer WebSite nachzusehen, ob es neue Infos gibt.
Auch der Termin für das Info 2020/1 (Einladung GV usw.) wird sich entsprechend verschieben, d.h. wir können es machen, wenn klar ist, wann die GV stattfinden kann. Aus Kostengründen wird es vorerst kein weiteres Info geben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Wenn Sie Fragen haben, benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben des Bundes und bleiben Sie Gesund!
Medienmitteilung VPV: Staatsrechnung: Es war zu erwarten – und das Personal?
Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) stellen fest, dass der Kanton Zürich einmal mehr einen wesentlich besseren Abschluss als budgetiert präsentiert. Das Eigenkapital steigt, die Verschuldung sinkt. Der mittelfristige Ausgleich ist ausgewiesen. Nun soll auch das Personal endlich wieder einmal profitieren.
Die Staatsrechnung weist wiederholt wiederum einen grossen Überschuss aus. Dieses Mal werden satte 566 Mio. Franken ausgewiesen. Das sind 419 Mio. Franken mehr als budgetiert. Weil alle Investitionen selber finanziert werden konnten, reduzieren sich die Schulden weiter. Die Nettoverschuldung sinkt von 4,58 auf 4,39 Milliarden Franken. Damit konnten diese seit 2015 um fast 20 Prozent reduziert werden. Dafür verantwortlich sind Sondereffekte, aber auch hohe Steuereinnahmen.
Dem Personal soll nun endlich eine spürbare Lohnentwicklung zugestanden und der UBS-Lohnindex muss für die Bemessung der Löhne angewendet werden. Hier steht der Kanton in der Schuld gegenüber seinem Versprechen den Nachholbedarf endlich auszugleichen. Die VPV fordern zudem eine generelle Lohnerhöhung für alle Angestellten. Dies käme insbesondere den tieferen Lohnsegmenten zugute. Zudem erwarten die VPV, dass die neuen Angebote der BVK übernommen werden (Vollversicherung ohne Koordinationsabzug u.a.). Ausserdem ist es an der Zeit, dass der Kanton Zürich in Sachen Elternurlaub wegweisend vorangeht und sich als attraktiver Arbeitgeber positioniert.
Freundliche Grüsse
VPV Kanton Zürich
Peter Reinhard, Präsident
Lohnforderungen der Vereinigten Personalverbände (VPV) für 2020
Seit Jahren schliesst die Rechnung des Kantons Zürich besser ab als budgetiert. Kürzlich hat nun die Regierung ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2020 vorgestellt. Es
wäre eine ganz neue Erfahrung, wenn der Rechnungsabschluss Ende 2020 nicht einen Gewinn gegenüber der offiziell erwarteten schwarzen Null ausweisen würde.
Deshalb fordern die VPV für das nächste
Jahr eine substanzielle Lohnerhöhung für alle Mitarbeitenden des Kantons. Viele Angestellte konnten nämlich schon seit Jahren nicht von einer Individuellen Lohnerhöhung (ILE) profitieren, darunter auch
besonders viele der unteren Lohnklassen. Die VPV möchten dieser Ungerechtigkeit mit einer Lohnerhöhung von CHF 50 pro Monat ein Zeichen der Wertschätzung für ALLE Mitarbeitenden entgegensetzen. Optional
könnte der Kanton diesen Betrag auch auf das BVK-Konto jedes einzelnen einschiessen, was aus unserer Sicht besonders nachhaltig wäre. Des Weiteren erwarten die VPV, dass die im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan
(KEF) vorgesehenen ILE über 0,6% und Einmalzulagen über 0,2% mindestens voll ausgeschöpft werden. Die Gewährung des vollen Teuerungsausgleichs ist für die VPV eine Selbstverständlichkeit.
Die
Aufwendungen des Kantons an die BVK sind wichtige und attraktive Lohnbestandteile. Deshalb fordern die VPV, dass der Kanton die neuen BVK-Angebote (Altersrücktritt in drei Schritten, Reduzierung der BVK-Eintrittsschwelle, Kaderversicherung, Versicherung des Koordinationsabzugs) auch für seine Angestellten übernimmt.
Den Mittelschul- und Berufsschullehrpersonen sowie den Mitarbeitenden ü50 soll – wie den Volksschullehrpersonen und allen anderen Mitarbeitenden –ebenfalls eine zusätzliche Ferienwoche zugestanden werden. Die bisherige Argumentation der Regierung, weshalb dies nicht möglich sein soll, überzeugt die VPV nicht.
Freundliche Grüsse
VPV Kanton Zürich
Peter Reinhard, Präsident
Budget 2020 Kanton Zürich (Medienmitteilung der VPV)
VPV-Forderung nach Verzicht auf Senkung des Steuerfusses erfüllt
Das Budget 2020 geht von einem gleichbleibenden Steuerfuss aus und einer Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligung. Zudem werden die Personalbestände der Bevölkerungsentwicklung angepasst. Die VPV weisen darauf hin, dass sie neben dem Teuerungsausgleich, der individuellen Lohnanpassungen und Einmalzulagen auch eine generelle Lohnanpassung für alle fordern.
Dass Steuersenkungen kein Thema mehr sind, findet die Unterstützung der VPV. Gerade auch im Hinblick auf die Zustimmung zum Steuergesetz am vergangenen Wochenende sind die zukünftigen Steuereinnahmen nicht abschliessend abzuschätzen. Für die VPV ist auch eine zweite Senkung für Firmen aktuell kein Thema.
Positiv beurteilen die VPV die Erhöhung der Investitionen. Gerade in einem ungewissen Umfeld der Weltwirtschaft und damit deren Entwicklung sind Impulse sinnvoll und tragen auch dazu bei, dass der Investitionsrückstau etwas abgebaut werden kann.
Die Kostensteigerungen in den Bereichen Gesundheit und Bildung widerspiegeln das Bevölkerungswachstum und waren schon länger zu erwarten. Die Erhöhung der Beschäftigungsvolumen hat ebenfalls damit und auch mit der Einführung der 5. Ferienwoche zu tun. Positiv beurteilen die VPV die Erhöhung der Prämienverbilligungen für Krankenkassenprämien, welche primär dem Mittelstand zugutekommen. Allerdings bedurfte es dazu zuerst eines Bundesgerichts-Entscheides.
Die VPV erwarten, dass auch beim Personal nicht substantiell gespart wird. Die Entrichtung des vollen Teuerungsausgleichs, die individuellen Lohnanpassungen und Einmalzulagen müssen Bestand haben. Zudem fordern die VPV eine Lohnanpassung in einer festen Höhe für alle. Das wäre schon längst fällig und würde die unteren Einkommen stärker bevorzugen.
Freundliche Grüsse
VPV Kanton Zürich
Peter Reinhard
Präsident VPV