13. März 2020

Medienmitteilung VPV: Staatsrechnung: Es war zu erwarten – und das Personal?

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) stellen fest, dass der Kanton Zürich einmal mehr einen wesentlich besseren Abschluss als budgetiert präsentiert. Das Eigenkapital steigt, die Verschuldung sinkt. Der mittelfristige Ausgleich ist ausgewiesen. Nun soll auch das Personal endlich wieder einmal profitieren.

Die Staatsrechnung weist wiederholt wiederum einen grossen Überschuss aus. Dieses Mal werden satte 566 Mio. Franken ausgewiesen. Das sind 419 Mio. Franken mehr als budgetiert. Weil alle Investitionen selber finanziert werden konnten, reduzieren sich die Schulden weiter. Die Nettoverschuldung sinkt von 4,58 auf 4,39 Milliarden Franken. Damit konnten diese seit 2015 um fast 20 Prozent reduziert werden. Dafür verantwortlich sind Sondereffekte, aber auch hohe Steuereinnahmen.

Dem Personal soll nun endlich eine spürbare Lohnentwicklung zugestanden und der UBS-Lohnindex muss für die Bemessung der Löhne angewendet werden. Hier steht der Kanton in der Schuld gegenüber seinem Versprechen den Nachholbedarf endlich auszugleichen. Die VPV fordern zudem eine generelle Lohnerhöhung für alle Angestellten. Dies käme insbesondere den tieferen Lohnsegmenten zugute. Zudem erwarten die VPV, dass die neuen Angebote der BVK übernommen werden (Vollversicherung ohne Koordinationsabzug u.a.). Ausserdem ist es an der Zeit, dass der Kanton Zürich in Sachen Elternurlaub wegweisend vorangeht und sich als attraktiver Arbeitgeber positioniert.

Freundliche Grüsse

VPV Kanton Zürich

Peter Reinhard, Präsident

25. September 2019

Lohnforderungen der Vereinigten Personalverbände (VPV) für 2020

Seit Jahren schliesst die Rechnung des Kantons Zürich besser ab als budgetiert. Kürzlich hat nun die Regierung ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2020 vorgestellt. Es wäre eine ganz neue Erfahrung, wenn der Rechnungsabschluss Ende 2020 nicht einen Gewinn gegenüber der offiziell erwarteten schwarzen Null ausweisen würde.

Deshalb fordern die VPV für das nächste Jahr eine substanzielle Lohnerhöhung für alle Mitarbeitenden des Kantons. Viele Angestellte konnten nämlich schon seit Jahren nicht von einer Individuellen Lohnerhöhung (ILE) profitieren, darunter auch besonders viele der unteren Lohnklassen. Die VPV möchten dieser Ungerechtigkeit mit einer Lohnerhöhung von CHF 50 pro Monat ein Zeichen der Wertschätzung für ALLE Mitarbeitenden entgegensetzen. Optional könnte der Kanton diesen Betrag auch auf das BVK-Konto jedes einzelnen einschiessen, was aus unserer Sicht besonders nachhaltig wäre. Des Weiteren erwarten die VPV, dass die im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) vorgesehenen ILE über 0,6% und Einmalzulagen über 0,2% mindestens voll ausgeschöpft werden. Die Gewährung des vollen Teuerungsausgleichs ist für die VPV eine Selbstverständlichkeit.

Die Aufwendungen des Kantons an die BVK sind wichtige und attraktive Lohnbestandteile. Deshalb fordern die VPV, dass der Kanton die neuen BVK-Angebote (Altersrücktritt in drei Schritten, Reduzierung der BVK-Eintrittsschwelle, Kaderversicherung, Versicherung des Koordinationsabzugs) auch für seine Angestellten übernimmt.

Den Mittelschul- und Berufsschullehrpersonen sowie den Mitarbeitenden ü50 soll – wie den Volksschullehrpersonen und allen anderen Mitarbeitenden –ebenfalls eine zusätzliche Ferienwoche zugestanden werden. Die bisherige Argumentation der Regierung, weshalb dies nicht möglich sein soll, überzeugt die VPV nicht.

Freundliche Grüsse

VPV Kanton Zürich
Peter Reinhard, Präsident

5. September 2019

Budget 2020 Kanton Zürich (Medienmitteilung der VPV)

VPV-Forderung nach Verzicht auf Senkung des Steuerfusses erfüllt

Das Budget 2020 geht von einem gleichbleibenden Steuerfuss aus und einer Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligung. Zudem werden die Personalbestände der Bevölkerungsentwicklung angepasst. Die VPV weisen darauf hin, dass sie neben dem Teuerungsausgleich, der individuellen Lohnanpassungen und Einmalzulagen auch eine generelle Lohnanpassung für alle fordern.

Dass Steuersenkungen kein Thema mehr sind, findet die Unterstützung der VPV. Gerade auch im Hinblick auf die Zustimmung zum Steuergesetz am vergangenen Wochenende sind die zukünftigen Steuereinnahmen nicht abschliessend abzuschätzen. Für die VPV ist auch eine zweite Senkung für Firmen aktuell kein Thema.

Positiv beurteilen die VPV die Erhöhung der Investitionen. Gerade in einem ungewissen Umfeld der Weltwirtschaft und damit deren Entwicklung sind Impulse sinnvoll und tragen auch dazu bei, dass der Investitionsrückstau etwas abgebaut werden kann.

Die Kostensteigerungen in den Bereichen Gesundheit und Bildung widerspiegeln das Bevölkerungswachstum und waren schon länger zu erwarten. Die Erhöhung der Beschäftigungsvolumen hat ebenfalls damit und auch mit der Einführung der 5. Ferienwoche zu tun. Positiv beurteilen die VPV die Erhöhung der Prämienverbilligungen für Krankenkassenprämien, welche primär dem Mittelstand zugutekommen. Allerdings bedurfte es dazu zuerst eines Bundesgerichts-Entscheides.

Die VPV erwarten, dass auch beim Personal nicht substantiell gespart wird. Die Entrichtung des vollen Teuerungsausgleichs, die individuellen Lohnanpassungen und Einmalzulagen müssen Bestand haben. Zudem fordern die VPV eine Lohnanpassung in einer festen Höhe für alle. Das wäre schon längst fällig und würde die unteren Einkommen stärker bevorzugen.

Freundliche Grüsse
VPV Kanton Zürich

Peter Reinhard
Präsident VPV

20. August 2019

Generali hat den Rabatt für VStA Mitglieder erhöht

Die Generali Versicherung hat den Rabatt für VStA Mitglieder von 15% auf neu 19% erhöht
(Motorfahrzeuge, Hausrat, Gebäude, Reisen, Unfall und Rechtsschutz).

Es lohnt sich also für VStA-Mitglieder, die Angebote von Generali mit Ihren aktuellen Versicherungen zu vergleichen und ein Angebot einzuholen. Benutzen Sie dazu den Link in der rechten Spalte (Generali-Button).

8. Juli 2019

Kurzinfo zur Generalversammlung 2019

Die Generalversammlung 2019 des VStA fand am 25.06.2019 im Restaurant Muggenbühl in Zürich-Wollishofen statt. Die wichtigsten Traktanden waren:

  • Statutenänderung
  • Mitgliederbeitrag für die Aktiven (die Beitragserhöhung für Pensionierte/Passive wurde bereits an der GV 2018 ab 2019 genehmigt)

Die Statutenänderung (grosse Revision wie im Info 2019/1 veröffentlicht) wurde nach kurzer Diskussion einstimmig beschlossen.

Die Beitragserhöhung für Aktive ab 2020 von 60.00 auf 90.00 Fr./Jahr wurde nach kurzer Diskussion einstimmig beschlossen. Im Vergleich mit anderen Verbänden sind unsere Jahresbeiträge für Aktive- (90.00 Fr.) und Pensionierte/Passive Mitglieder (60.00 Fr.) immer noch sehr günstig. In einem anderen, kantonalen Verband beträgt der Jahresbeitrag bei gleicher Leistung (Rechtsberatung) für Aktive bei 435.00 Fr./Jahr und für Pensionierte/Passive bei 145.00 Fr./Jahr.

Wie an der GV erwähnt, hat der VStA seine Mitgliederbeiträge seit über 15 Jahren nicht mehr erhöht, ganz einfach darum, weil kein Bedarf bestand. Das hat sich in den letzten Jahren leider geändert, da die Rechtsberatungen massiv zugenommen haben, weil auch beim Kanton die Ü50-Angestellten vermehrt die gleichen Probleme bekommen wie in der Privatwirtschaft. Bis jetzt konnten wir auf eine Beitragserhöhung verzichten, weil wir auf Reserven zurückgreifen konnten. Dass ist nun leider nicht mehr möglich, weshalb wir an der GV 2018 und GV 2019 (nach der Statutenänderung) die Anträge auf Erhöhung um je 30.00 (Aktive bzw. Passive/Pensionierte) gestellt haben, die Einstimmig angenommmen wurden.
Die meisten Rechtsfälle konnten mit einem für die Mitglieder guten Resultat abgeschlossen werden.

Das Protokoll der Generalversammlung vom 25.06.2019 ist hier einzusehen.

Die neuen Statuten können auf der Downloadseite oder hier angeschaut und heruntergeladen werden.