20. August 2020

Visana Krankenversicherung, Rabatte 2021

Von der Visana haben wir folgendes Schreiben erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren
Zwischen dem Vertragspartner „Verband der Staatsangestellten des Kantons Zurich (VStA)“ und der Visana-Gruppe besteht ein Kollektivheilungskosten-Vertrag. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanken wir uns.

Die Eidgenossische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Krankenversicherer auf die geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hingewiesen und die Anforderungen für die Gewährung von produktspezifischen Rabatten für die Zusatzversicherungen definiert.

Gemäss den Bestimmungen ist vorgesehen, dass die gewährten Rabatte aufgrund des Schadenverlaufes jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden, damit die Solvenz der bestehenden Vertrage stets zu gewährleisten ist.

In den letzten drei Kalenderjahren ergaben sich überdurchschnittliche Leistungsaufwendungen. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir die Rabatte der Zusatzversicherungen anpassen werden. Sie erhalten den Anhang I mit den ab 1. Januar 2021 gültigen Rabatten.

Die Versicherten erhalten die neue Police für das Jahr 2021 im Verlauf des Monats Oktober. Wir danken für Ihr Verständnis, das uns entgegengebrachte Vertrauen und stehen für weitergehende Fragen gerne zur Verfügung.

Mit anderen Worten, es werden wie schon jetzt keine Rabatte mehr gewährt auf Zusatz Krankenpflegeversicherungen. Nur noch auf Hausrats- Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherungen gibt es noch 10% Rabatt.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG, ZUVER Heilungskosten
0% Ambulant I, II, III
0% Komplementar I, II, III
0% Spital
0% Zahnbehandlung
0% Basic

Kapitalversicherungen
0% Todesfallkapital
0% Invaliditatskapital

Taggelder
0% Erwerbsausfall
0% Spitaltaggeld

Annex
10% Hausrat*
10% Privathaftpflicht*
10% Gebaudeversicherung*
0% Vacanza

(*) „normaler Rabatt als Visana-versicherte Person,
bei Abschluss von Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherung entsteht ein Anrecht auf einen Kombirabatt von 1q0%, so dass der Rabatt insgesamt 20% beträgt (10% Grundrabatt + 10%).

9. Juli 2020

Personalrechte abbauen – so nicht!

Eine Parlamentarische Initiative (PI) verlangt unter dem Titel
«Modernisierung des Personalgesetzes» einen Abbau des
Kündigungsschutzes für das kantonale Personal. Die Vereinigten
Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) wehren sich gegen einen
einseitigen Abbau von Personalrechten.

Die Parlamentarische Initiative der Grünliberalen (GLP) würde eine deutliche
und einseitige Verschlechterung des Kündigungsschutzes für die kantonalen
Angestellten bedeuten. Fristen für Mahnungen werden gekürzt und die
Abfindungshöhe soll um ein halbes Jahr gekürzt werden.

Dieser einseitige Abbau ist für die Vereinigten Personalverbände (VPV) nicht
akzeptabel. Wenn schon, dann müsste über eine Anpassung im Rahmen der
Überprüfung der kantonalen Anstellungsbedingungen offen diskutiert und eine
sozialverträgliche gemeinsame Lösung zwischen den Sozialpartnern und dem
Kanton Zürich angestrebt werden.

Peter Reinhard
Präsident VPV

4. April 2020

Züri hilft (Info aus dem Personalamt Kanton Zürich)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Das Corona Virus bestimmt schon seit einigen Wochen unseren Alltag in unterschiedlichem Ausmass. Auch die Arbeitsbelastung hat sich teilweise sehr unterschiedlich entwickelt. Am einen Ort wird Unterstützung dringend benötigt, und am anderen Ort sind Mitarbeitende zu wenig ausgelastet. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, ein Vermittlungsportal zu schaffen, wo freie Arbeitskräfte einfach mit Verwaltungseinheiten zusammengeführt werden können, die quasi offene „Stellen“ haben. Ein Projektteam in der JI hat das Portal aufgebaut (Herzlichen Dank!), es findet sich unter https://www.zuerihilft.ch/. Das Portal ist funktionsfähig, wird aber auch stetig weiterentwickelt.

Auf dem Portal können Mitarbeitende – selbstverständlich nur nach Absprache mit den Vorgesetzten – ihre Arbeitskraft anbieten und das Interesse für passende Jobs anmelden. Verwaltungseinheiten können ihren Bedarf anmelden und ihr Interesse an gemeldeten Arbeitskräften bekunden. In diesem Stadium sehen weder Arbeitskräfte noch Verwaltungseinheiten die persönlichen Angaben des Gegenübers. Wird ein Match festgestellt, erhalten Mitarbeitende, deren Vorgesetzte und die Verwaltungseinheit eine E-Mail mit den nötigen Informationen und können sich direkt abstimmen.

Ich bitte Sie, sich das Portal anzuschauen und es in Ihrer Verwaltungseinheit bekannt zu machen. Haben Sie Mitarbeitende, die aktuell nicht (voll) ausgelastet sind und die Sie für eine gewisse Zeit entbehren können, fordern Sie diese auf, sich anzumelden. Brauchen Sie Unterstützung, melden Sie Ihre Stellen. Je mehr das Portal benutzt wird, umso grösser ist der Mehrwert, den wir im Kanton Zürich dadurch gewinnen.

Auf der Webseite ist aktuell eine Bedienungsanleitung für Mitarbeitende aufgeschaltet, eine Anleitung für die Verwaltungseinheiten ist in Vorbereitung. Die FAQs werden laufend aktualisiert und eine Hotline ist installiert. Ausserdem haben wir in der HRK einheitliche Rahmenbedingungen für den Ressourcenaustausch zwischen den Ämtern erarbeitet (vgl. Anhang). Diese werden ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht.

Ich freue mich, wenn Sie das Tool rege nutzen und danke Ihnen für die gegenseitige Hilfestellung. Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüsse
Anita Vogel

Kanton Zürich
Finanzdirektion
Personalamt

14. März 2020

Corona-Virus und der VStA

Wegen der aktuellen Lage können wir vorläufig keinen Termin für die Generalversammlung bekannt geben. Auch wenn gewisse Lockerungen stattgefunden haben, ist eine GV auch im 2. Halbjahr kaum möglich, da die Fallzahlen leider wieder steigen und eine 2. Welle durchaus möglich sein könnte. Wir bitten Sie, von Zeit zu Zeit auf unserer WebSite nachzusehen, ob es neue Infos gibt.

Auch der Termin für das Info 2020/1 (Einladung GV usw.) wird sich entsprechend verschieben, d.h. wir können es machen, wenn klar ist, wann die GV stattfinden kann. Aus Kostengründen wird es vorerst kein weiteres Info geben.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Wenn Sie Fragen haben, benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben des Bundes und bleiben Sie Gesund!