22. Juni 2021

Kantonale Elternzeit-Initiative

Die kantonale Elternzeit-Initiative, welche je 18 Wochen bezahlte Elternzeit für Mutter und Vater fordert, wird aktuell in der Fachkommission des Kantonsrats beraten und kommt im nächsten Jahr zur Abstimmung. Damit wir die Elternzeit-Initiative gewinnen, brauchen wir viel Sichtbarkeit im ganzen Kanton Zürich.

Es gibt deshalb Elternzeit-Material, das gratis bestellt werden kann: Dreiecke für den Kinderwagen oder Velo, Fahnen, Poster und Kleber.

Das Elternzeit-Material können Sie auf der Kampagnen-Webseite der Initianten und Initiantinnen ansehen.

Kampagnen-Material können Sie unter:
👉 https://elternzeit-initiative.ch/material/
bestellen.

Die VPV unterstützen die Initiative.

31. Mai 2021

BVK Erneuerung des Stiftungsrates 2021 (Resultate)

Die BVK hat die Resultate der Erneuerungswahl in den Stiftungsrates der BVK veröffentlicht. Der VStA dankt seinen Mitgliedern, die aktiv an den Wahlen teilgenommen haben, sodass es unsere beiden Kandidaten geschafft haben:

  • Arialdo Pulcini, Strassenverkehrsamt, VStA (bisher)
  • Claude Riederer, VKPZ, Kantonspolizei (neu)

Wir gratulieren unseren beiden Kandidaten für die Wahl.

Nachfolgend die Mitteilung der BVK

Der BVK Stiftungsrat wird jünger

Erneuerungswahl des 18-köpfigen Stiftungsrats abgeschlossen

Der Stiftungsrat der Zürcher Pensionskasse startet mit sieben neuen Mitgliedern in die nächste Legislaturperiode. Während drei Personen sich nicht mehr der Wahl stellen wollten, schafften vier die Wiederwahl nicht. Insgesamt wird der Stiftungsrat etwas jünger.

Alle vier Jahre kann der Stiftungsrat der Zürcher Pensionskasse BVK neu bestellt werden. Dabei steht die basisdemokratische Wahl der Arbeitnehmervertretungen allen natürlichen, noch nicht pensionierten Personen offen, wenn sie 50 Unterschriften ihres Wahlkreises als Unterstützung ihrer Wahl beibringen. 44 Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich für die 14 frei zu vergebenden Sitze zur Verfügung. Vier Personen werden vom Zürcher Regierungsrat nominiert und in den Stiftungsrat entsandt. Diese Sitze nehmen die drei Bisherigen Rudolf Bertels, Daniel Dubach, Annette Lenzlinger und neu Getrud Stoller-Laternser, die die zurücktretende Brigitte Schmid ersetzt, ein. Auf Arbeitgeberseite haben Gisela Keller-Berther und Hubert J. Rüegg die Wiederwahl nicht geschafft. Sie wurden durch Hansjörg Lehmann und Urs Borer ersetzt. Hugo Keune trat nicht mehr zur Wahl an. Für ihn nimmt neu Rolf Curschellas Einsitz im Stiftungsrat. Felix Uhlmann wurde in stiller Wahl im Amt bestätigt und Bruno Zanella erzielte in seinem Wahlkreis ein Glanzresultat, wo er knapp 97 Prozent der massgebenden Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Auch auf Arbeitnehmerseite kam es zu einigen Verschiebungen. Nicht wiedergewählt wurden Stefan Giger und Guido Suter. Sie werden durch Reyko Thiem und Oliver Middelmann ersetzt. Für den zurücktretenden Markus Fuchs wird Claude Riederer neu im Stiftungsrat der BVK vertreten sein. Calista Fischer, Bernhard Hutter, Lilo Lätzsch, Arialdo Pulcini, Nicole Schönbächler und Irene Willi schafften die Wiederwahl in ihren Wahlkreisen.

Die Stimmbeteiligung für die neun Sitze der Arbeitnehmerseite lag bei 9,8 Prozent; für die fünf frei wählbaren Sitze der Arbeitgebervertretungen resultiert eine Stimmbeteiligung von 33,1 Prozent. 97 Prozent der Stimmen gingen elektronisch ein, davon rund zwei Drittel über das Kundenportal myBVK. Insgesamt verjüngt sich der Stiftungsrat um gut drei Jahre. Das Durchschnittsalter liegt bei 57 Jahren, wobei das jüngste Mitglied Jahrgang 1982 und das älteste Mitglied Jahrgang 1952 ausweist. Die Frauenquote ist leicht rückläufig. Waren bislang sieben Frauen im Stiftungsrat vertreten, werden es in der Legislaturperiode 2021 bis 2025 noch sechs Frauen sein. Die konstituierende Sitzung des neuen Stiftungsrats, an der das Präsidium und die verschiedenen Ausschüsse bestimmt werden, findet Ende Juni statt.

Weiterführende Informationen zu den Stiftungsratswahlen der BVK: www.bvk.ch/wahlen

Arbeitnehmervertreter

Wahlkreis                                          Name, Vorname                                    Arbeitgeber

I. Kanton Schulen                            Lätzsch, Lilo (bisher)                             Volksschulamt Zürich

I. Kanton Schulen                            Willi, Irene (bisher)                               Berufsmaturitätsschule Zürich

II. Kanton Übrige                             Pulcini, Arialdo (bisher)                       Strassenverkehrsamt Zürich

II. Kanton Übrige                             Riederer, Claude (neu)                       Kantonspolizei Zürich

III. Gesundheitsinstitutionen     Hutter, Bernhard (bisher)                  Universitätsspital Zürich

III. Gesundheitsinstitutionen     Thiem, Reyko (neu)                             Universitätsspital Zürich

IV. Bildungsorganisationen         Fischer, Calista (bisher)                       Universität Zürich

V. Gemeinden                                 Schönbächler, Nicole (bisher)          Stadtverwaltung Illnau-Effretikon

VI. Übrige                                           Middelmann, Oliver (neu)                 Flughafen Zürich

Arbeitgebervertreter

Wahlkreis                                          Name, Vorname                                    Nomination Anschluss

III. Gesundheitsinstitutionen     Curschellas, Rolf (neu)                        Universitätsspital Zürich

III. Gesundheitsinstitutionen     Lehmann, Hansjörg (neu)                  Kantonsspital Winterthur

IV. Bildungsorganisationen         Uhlmann, Felix Martin* (bisher)     Universität Zürich

V. Gemeinden                                 Borer, Urs (neu)                                    Gemeindeverwaltung Wiesendangen

VI. Übrige                                           Zanella, Bruno (bisher)                       Flughafen Zürich

* in stiller Wahl gewählt gemäss Wahlreglement Art. 20. Abs. 1

Arbeitgebervertreter des Kantons (RRB Nr. 279 vom 24.03.2021)

– Rudolf Bertels (bisher), Saland

– Daniel Dubach (bisher), Obfelden

– Annette Lenzlinger (bisher), Wetzikon

– Gertrud Stoller-Laternser (neu), Neuenegg

25. März 2021

Arbeitszeiten Jahreswechsel 2021/2022

Mit RRB 249/2021 vom 17. März 2021 hat der Regierungsrat folgende Arbeitszeiten für den Jahreswechsel 2021/2022 beschlossen:

8:24 h am 23.12.2021, Donnerstag
4:12 h am 24.12.2021, Freitag
0:00 h vom 25. bis 26.12.2021, Samstag, Sonntag
8:24 h am 27.12.2021, Montag
8:24 h am 28.12.2021, Dienstag
8:24 h am 29.12.2921, Mittwoch
8:24 h am 30.12.2021, Donnerstag
6:00 h am 31.12.2021, Freitag
0:00 vom 01. bis 02.2021, Samstag, Sonntag
52:12 h Total

Die Einheiten der Zentral- und Bezirksverwaltung werden von Donnerstag, 23.12.2021 bis und mit Freitag, 31.12.2021, geschlossen.

Die Tage an welchen die Verwaltung geschlossen ist, müssen als Ferientage oder mit Mehrzeitguthaben bezogen werden. Die in den letzten Jahren vom Regierungsrat gewährten zwei zusätzlichen Ferientage über den Jahreswechsel sind damit bereits im Ferienanspruch eingerechnet. Der Ausfall beträgt 52:12 Stunden bei einer 100 % Anstellung.

Die VPV und der VPOD begrüssen die vorgeschlagenen Schliesstage der Verwaltung und den Einbezug des 23.12.2021. Dass diese Zeit vollständig zu kompensieren ist, betrachten beide Verbände jedoch als ungenügend. Unter der Berücksichtigung der Umstände sind die Verbände der Meinung, dass auf die Kompensation der vorher gewährten zwei Ausfalltagen (16:48 H) zu verzichten sei, sodass statt der 52:12 h lediglich 35:24 h nachzuarbeiten wären. Zumindest sei aber beim zusätzlichen als Schliesstag vorgeschlagenen 23.12.29021 auf eine Kompensation zu verzichten.

Leider ging der Regierungsrat nicht auf die Vorschläge der VPV & und des VPOD ein.

12. Januar 2021

Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich

Hier ein Beispiel, warum es sich lohnt, Mitglied im Verband der Staatsangestellten zu sein, wenn es am Arbeitsplatz, warum auch immer, zu Problemen kommt. In den letzten Jahren mussten durch unsere Juristen immer mehr Fälle behandelt werden, z.B. wegen Mobbing durch Vorgesetzte usw. Es muss jedoch nicht jeder Fall vor Gericht entschieden werden, in den meisten Fällen wird eine akzeptable Lösung durch Gespräche mit den beteiligten Instanzen gefunden.

Unsere Rechtsberatung ist für Mitglieder des VStA bis zu einem in den Statuten festgelegten Betrag kostenlos. Wird dieser Betrag überschritten, wird der Mehraufwand durch einen stark reduzierten Stundentarif verrechnet. Zu beachten ist auch, dass gemäss Statuten eine 6-monatige Karenzfrist gilt, d.h. wenn ein Fall bereits eingetreten ist, gilt der in den Statuten festgelegte Betrag für die kostenlose Beratung nicht. Darum lohnt es sich immer, Mitglied im Verband der Staatsangestellten (VStA) zu sein, denn 90.00 CHF Jahresbeitrag sind sehr preiswert (im Vergleich mit den Beiträgen bei anderen Verbänden und Gewerkschaften). Anmeldetalon unten oder auf unserer Website www.vsta.ch.

Das war auch der Hauptgrund, dass wir unsere Mitgliederbeiträge um CHF 30.00 erhöhen mussten, weil der viele Jahre gültige Beitrag die Kosten schlicht nicht mehr deckte.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes haben wir neutralisiert, damit keine Rückschlüsse auf die betroffene Person gezogen werden können. Wie man lesen kann, hat das Gericht zugunsten der betroffenen Person entschieden, was uns natürlich freut.

7. Januar 2021

Die Budgetdebatte 2020

Schattenboxen

Traditionsgemäss ist die Budgetdebatte des Zürcher Kantonsrats die längste in der Schweiz. So auch dieses Jahr. 2020 war sie allerdings eher noch langweiliger als üblich. Selbst der durchwegs sachlich-höfliche Finanzdirektor konnte sich am Ende des Budgetmarathons eine diesbezügliche Bemerkung nicht verkneifen. Humor und Esprit waren wie diverse Kantonsrätinnen und -räte unüberhörbar in der Corona-Quarantäne. Gelegentliche, ideologiebedingte Ansätze zur Polemik vermochten dies nicht zu kompensieren.

Dass das Budgetritual dieses Jahr noch ritualisierter wirkte als sonst, hatte solide, sachliche Gründe: die Coronapandemie bzw. deren noch völlig offenen Kosten für den Kanton Zürich. So war viel vom Nebel die Rede, der die Zukunft der Zürcher Finanzen umgebe, obwohl niemand ernsthaft bezweifelt, dass die Kantonsfinanzen massiv aus dem Gleichgewicht sind. Die zentrale, finanzpolitische Frage, wer letztlich für die Kosten dieser Krise aufkommen muss, steht längst im Raum und war auch während der Budgetdebatte stets präsent. Nur konnte mitten in der Krise darüber nicht offen diskutiert werden. Der politische Anstand liess das nicht zu.

So übten sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte während vier Tagen eben im politischen Schattenboxen. Der unvermeidliche, finanzpolitische Schlagabtausch wurde im parteiübergreifenden Konsens vorerst einmal auf nächstes Jahr verschoben. Die profilierte freisinnige Finanzpolitikerin und Fraktionspräsidentin Frey-Eigenmann garantierte deshalb für 2021 den „puren Nervenkitzel“.

So stand eigentlich von Beginn weg fest, dass der Kantonsrat dem Budgetentwurf des Regierungsrates mit minimalen Korrekturen und grosser Mehrheit zustimmen würde.

Lohnperspektiven

Der Regierungsrat wird so bei der Lohnrunde 20/21 wie geplant am Normalmodus festhalten können. Das bedeutet 0.6% der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen. Ein Grossteil der Lehrpersonen wird so 2021 in eine höhere Lohnstufe befördert werden können. Für einen allgemeinen Stufenanstieg reichen 0.6 % der Lohnsumme natürlich nicht. Das Erreichen des ersten Maximums nach rund 30 Dienstjahren wird damit für viele noch eine Spur unwahrscheinlicher.

Ein Teuerungsausgleich ist nicht vorgesehen. Dennoch ist die Kaufkraft kurzfristig nicht gefährdet, weil die Teuerung zur Zeit negativ ist. Selbst wer nicht mit einer individuellen Lohnerhöhung rechnen kann, wird also von einer bescheidenen Reallohnerhöhung profitieren können.

Einmalzulagen wird es ebenfalls keine geben. Diese haben bekanntlich keinerlei Auswirkung auf die Lohnentwicklung und fallen somit finanziell kaum ins Gewicht. Als Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung wären sie gerade in Coronazeiten, in denen auch von Lehrpersonen überdurchschnittlich viel geleistet werden musste, natürlich ausgesprochen wertvoll.

Fürs Personal hätte es schlimmer kommen können, hielten die Vereinigten Personalverbände (VPV) bereits im August in einer Medienmitteilung nüchtern fest. Diese Einschätzung hat auch nach der Budgetdebatte noch Bestand.

Die Lohnperspektiven für die nächsten Jahre sehen zumindest auf den ersten Blick nicht allzu schlecht aus. Grundsätzlich will der Regierungsrat am Normalmodus festhalten. So wurden im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021 – 2024 (KEF) jeweils 0.6 % der Lohnsumme für die individuelle Lohnentwicklung eingestellt. Allerdings wird der KEF jährlich überarbeitet. So könnte die geplante Lohnentwicklung bereits im nächsten Jahr der verschlechterten Finanzlage des Kantons angepasst werden, obwohl die Lohnentwicklung vollständig über Rotationsgewinne finanziert wird.

Diskussion um Löhne von Lehrpersonen

Wie unsicher die künftige Lohnentwicklung ist, zeigten die Diskussionen in der Finanzkommission, über die der Tagesanzeiger am 5. 12. 2020 ausführlich berichtete. Vordergründig ging es um die Streichung des automatischen Stufenanstiegs für Lehrpersonen in einem Teil der unteren Lohnstufen. Der Vorstoss fand schliesslich keine Mehrheit, weil die GLP ihre Unterstützung an die Bedingung knüpfte, dass nicht nur bei den Lehrpersonen, sondern beim ganzen Personal die individuelle Lohnentwicklung ausgesetzt werde.

Das ist kein Grund zur Entwarnung. Die Diskussionen lassen nämlich erkennen, dass die Löhne für Lehrpersonen wie deren teilweise spezifisches Lohnsystem erneut ganz grundsätzlich in Frage gestellt werden.

„Die automatischen Stufenaufstiege sind ein wichtiger Bestandteil des Lohnsystems für Lehrpersonen. Aufgrund der Eigenheiten des Bildungssystems sind klassische Karrieremöglichkeiten wie in anderen Branchen im Lehrberuf weder möglich und noch vorgesehen“ (Medienmitteilung von ZLV und SekZH vom 8.12.2020).

Wie grundsätzlich die Infragestellung gemeint ist, zeigt die Argumentation von Marc Bourgeois (FDP): „Die Zürcher Lehrerlöhne liegen 25 Prozent über dem Deutschschweizer Durchschnitt“ (TA vom 5. 12. 2020). Entsprechend hat der Tagesanzeiger dieses Zitat fett gedruckt ins Zentrum gestellt. In Coronazeiten darf der Verweis auf die Beschäftigungssicherheit von Staatsangestellten natürlich nicht fehlen. Von ihnen ein entsprechendes Lohnopfer zu erwarten sei also völlig legitim.

Noch grundsätzlicher ist die Infragestellung des regierungsrätlichen Normalmodus bei der individuellen Lohnentwicklung, der die unbestrittene Finanzkompetenz des Kantonsrats faktisch stark einschränkt. Die Lohnentwicklung liegt nämlich klar in der Kompetenz des Regierungsrates, solange er diese auch finanzieren kann. Das kann er, solange die Lohnentwicklung budgetneutral über die Rotationsgewinne finanziert werden kann. So wird denn auch die Verwendung der Rotationsgewinne zur Finanzierung der Lohnentwicklung wieder einmal grundsätzlich hinterfragt werden: „Rotationsgewinne sparen statt ausschütten“ lautet die Formel (TA vom 5. 12. 2020).

Purer Nervenkitzel

„Finanzdirektor Stocker weiss: Eigentlich müsste er auch auf der Einnahmenseite aktiv werden“, bilanziert D. Schneebeli im TA vom 15. 12. 2020. Das weiss nicht nur der Finanzdirektor, das wissen letztlich alle. Das ist das simple Einmaleins der Finanzpolitik, auch wenn Erhöhungen einzelner Steuern bzw. des Steuerfusses der bröckelnden Sparallianz gar nicht ins Konzept passt.

So ist der für nächstes Jahr angesagte „pure Nervenkitzel“ keine allzu gewagte Prognose. Dies umso weniger, als auch die Mehrheitsverhältnisse ausgesprochen instabil geworden sind. Schliesslich werfen die nächsten Wahlen, namentlich die Regierungsratswahlen bereits ihre Schatten voraus. Insbesondere die GLP macht aus ihren Ambitionen kein Geheimnis. Michael Zeugin machte der SVP zum Abschluss der Debatte ein verlockendes Angebot: „Wir stehen in den Startlöchern, um Sie künftig von Ihrer Regierungsverantwortung zu erlösen“.

Weitere Steuersenkungen, auch die versprochene zweite Senkung der Unternehmenssteuern sind selbst für die SVP zur Zeit kein Thema mehr. Einnahmenerhöhungen, in welcher Form auch immer, noch viel weniger. In diesem Punkt ist sich die informelle Sparallianz noch immer einig. Ausgabenerhöhungen hingegen kann sich zumindest die GLP als Mitglied der ebenso informellen Klimaallianz sehr wohl vorstellen.

Bleibt die Zürcher Schulden- bzw. Ausgabenbremse, die gesetzliche Verpflichtung zum mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung, der in den nächsten Jahren nach menschlichem Ermessen nicht zu realisieren sein wird. Am Horizont zeichnet sich deshalb erneut eine Leistungsüberprüfung à la Lü 16 ab. Allerdings haben diese wiederholten Spar- bzw. Abbauübungen mit der Sparfarce Lü 16 jegliche Glaubwürdigkeit eingebüsst. Die Ratlosigkeit der Politik ist mit Händen zu greifen. Das könnte ein starker Anreiz sein, die Schuldenbremse zumindest vorübergehend auszusetzen, indem die Coronaausgaben ganz einfach nicht in die Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung einbezogen werden. Das ist kein technisches Problem, sondern eine Frage des politischen Willens.

Rolf Bosshard, Mitglied Vorstand VStA