10. April 2018

Krankenkassen-Kollektivverträge und FINMA

Wie Sie sicher wissen, werden die Zusatzversicherungen von der FINMA überwacht und es gibt (leider) neue Auflagen der FINMA für Kollektivversicherungen. So darf im Maximum ein Rabattsatz von 10% auf Zusatzversicherungen gegeben werden, wenn die entsprechende Kollektivversicherung dies zulässt. Wenn die Kollektivversicherten eines Kollektivvertrages (z.B. vom VStA) schlecht abschneiden (d.h. zu viele Versicherungsleistungen beanspruchen), muss der Rabatt bis auf 0% gesenkt werden, je nach Jahresergebnis. Darum sind auch wir daran interessiert, dass nur VStA-Mitglieder von der Kollektivversicherung profitieren können.

Die FINMA schreibt vor, dass jedes Jahr überprüft wird, dass wirklich nur Verbandsmitglieder von der Kollektivversicherung profitieren können. Versicherte, deren Adresse beim Verband nicht mehr existieren, z.B. wegen

  • – Austritt aus dem Verband,
  • – Familienmitglieder die nicht mehr im gleichen Haushalt wohnen,
  • – die Mitgliedschaft wegen Nichtbezahlung des Jahresbeitrages verloren haben,
  • – Nichtmelden von Adressänderungen durch die angeschlossenen Verbände
  • – usw. usw.

Wir wissen nicht, welche Mitglieder bei welcher Krankenkasse der Kollektivversicherung angeschlossen sind. Darum müssen wir einmal im Jahr (im ersten Quartal), die Mitgliederadressen an die Krankenkassen übermitteln, damit diese die Berechtigungen überprüfen können. Es werden nur die reinen Adressdaten übermittelt. Dieses Vorgehen wurde mit den einzelnen Krankenkassen mit dem Kollektivvertrag geregelt. Die Krankenkassen können vor dem Löschen der Adressen nach der Überprüfung ein Werbeschreiben an die Mitglieder versenden, um auf ihr Angebot aufmerksam zu machen. Auch das ist eine Bedingung der Kollektivverträge, damit unsere Mitglieder von den Vergünstigungen profitieren können.

Die Adressdaten werden aus Datenschutzgründen nur für die Kontrolle der Berechtigungen verwendet und allenfalls für ein Werbeschreiben genutzt und müssen anschliessend gelöscht werden. Wenn Sie kein Werbeschreiben erhalten wollen, müssen Sie uns das bis spätestens Ende April 2018 per Mail mitteilen ( title=) damit wir einen entsprechenden Eintrag in unserer Datenbank machen können. Die Adressen müssen jedoch trotz Verzicht auf ein Schreiben der Krankenkassen an die Krankenkassen geliefert werden (mit dem Wunsch auf keine Werbung).

Nur so können die Krankenkassen weiterhin Kollektivversicherungen abschliessen. Werden keine Adressen zur Überprüfung der Versicherten geliefert, erlischt der Kollektivvertrag automatisch auf den 1.1. des Folgejahres.

Krankenkassen, die keine Rabatte mehr geben können wegen den FINMA-Auflagen, löschen wir auf unserer Liste mit den Krankenkassen, da ein Kollektivvertrag mit 0% keinen Vorteil mehr für unsere Mitglieder bringt.

13. März 2018

Studienreisen – Bildungsreisen – Erlebnisreisen 2018

Unser Co-Präsident Ferdinand Hürlimann organisiert auch dieses Jahr wieder sehr interessante Reisen für VStA-Mitglieder und Interessierte. Die Reisen 2018 (Mindestanzahl Teilnehmer je 30) führen nach:

  • Reise 1: 03.05. – 07.05.2018 Sarajewo mit Mostar (Bosnien/Herzogewina) Diese sehr schöne Reise ist leider schon wieder vorbei.
  • Reise 2: 06.09. – 10.09.2018 Lemberg/LVIV (Galizien/Westukraine)
  • Reise 3: 27.09. – 01.10.2018 Skopje – Ohridsee – Tirana (Mazedonien/Albanien)

Für die Reisen 2 & 3 sind für Schnellentschlossene nur noch wenige Plätze frei. Anmeldung bis spätestens 20.Mai 2018. 

Im folgenden PDF finden Sie sämtliche Informationen zu den Reisen mit Bildern und Anmeldetalon:
2018-01-23 Voranzeige Reisen 2018 VStA

12. Dezember 2017

Es reicht!

Kantonale Angestellte fordern den vollen Teuerungsausgleich und faire Löhne

Anlässlich der Eröffnung der Budgetdebatte im Zürcher Kantonsrat gingen über 300 Angestellte des Kantons auf die Strasse und begrüssten die ankommenden Mitglieder des Kantonsrates mit ihren Forderungen.

Seit Jahren fallen die Löhne der Angestellten des Kantons Zürich und seiner selbstständigen Betriebe immer weiter zurück. Ausserdem muss sich das kantonale Personal mit einer Woche weniger Ferien begnügen als in vergleichbaren Unternehmungen. Eine Lohnumfrage des VPOD belegt die grosse Unzufriedenheit des kantonalen Personals.

Nun soll der Kantonsrat auf Antrag der Regierung nicht einmal den vollen Teuerungsausgleich gewähren. Selbst individuelle Lohnerhöhungen und die Einmalzulage werden immer wieder in Frage gestellt. Die Angestellten des Kantons und seiner Betriebe baten die Kantonsräte um ihre Unterstützung für das Personal und forderten sie auf, den vollen Teuerungsausgleich von 0,7 Prozent sowie generelle Lohnerhöhungen zu gewähren. Zudem soll im KEF die längst fällige zusätzliche Ferienwoche festgeschrieben und finanziert werden.

Peter Reinhard, Präsident der Vereinigten Personalverbände VPV sagt: «Es ist unhaltbar, dass der Kanton laufend Steuern senkt, Schulden abbaut und Eigenkapital erhöht und das Personal leer ausgehen lässt. Es ist eine Frage des Respekts gegenüber dem Personal, dass dieses auch von den positiven Abschlüssen des Kantons profitieren kann.»

Andreas Daurú, Präsident des VPOD Zürich Kanton, hält fest: «Die Zeit für eine generelle Lohnrunde ist längst überfällig. Wenn der Kanton Zürich ein attraktiver Arbeitgeber sein und engagierte Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter behalten will, ist der Regierungsrat jetzt gefordert!»

Der Kanton hat in den vergangenen Jahren auf Kosten des Personal Eigenkapital angehäuft und Schulden abgebaut. Es wird Zeit, wieder einmal ans Personal zu denken!