5. November 2015

Medienmitteilung VPV: Abbau des Lohnrückstandes beim Staatspersonal lässt weiterhin auf sich warten

Seit 2010 besteht ein Rückstand der Löhne beim Staatspersonal gegenüber der sogenannten UBS-Lohnumfrage, die gemäss den gesetzlichen Grundlagen ein wichtiger Indikator für die Festlegung des Lohnes sein sollte. In nur 5 Jahren ist ein Lohnrückstand von 2,1 % aufgelaufen. Die Zürcher Regierung denkt offenbar nicht daran, diesen Rückstand abzubauen. Dies ist für die VPV nicht akzeptierbar.

Der Zürcher Regierungsrat hat heute mitgeteilt, dass er für sein Personal eine individuelle Lohnerhöhung von 0,6 % und eine Einmalzulage von 0,3 % der Lohnsumme vorsieht. Diese Lohnperspektiven enttäuschen die Vereinigten Personalverbände (VPV) erneut. Nun steht der Kanton bei seinen Angestellten bereits mit 2,1 % im Rückstand gegenüber der UBSLohnumfrage. Es gilt aber auch zu bedenken, dass in den letzten Jahren sowohl bei der individuellen Lohnerhöhung als auch bei der Einmalzulage immer nur um die 20 % der Mitarbeitenden in deren Genuss gekommen sind. Es ist deshalb anzunehmen, dass auch für das nächste Jahr 60-80 % des Personals einmal mehr leer ausgehen wird.

Die VPV fordern:
1. Zusätzlich zum Ergebnis der UBS-Lohnumfrage einen schrittweisen Abbau des Lohnrückstandes – zum Beispiel um jährlich 0,5 %. Damit könnten wir bis im Jahr 2019 mit der allgemeinen Lohnentwicklung im Kanton Zürich gleichziehen.
2. Im Jahr 2016 sollen ausnahmsweise alle Mitarbeitenden von einer substantiellen Lohnerhöhung profitieren.
3. Falls diese Forderung nicht erfüllt wird, erwarten die VPV zumindest, dass die Frauen im gleichen Ausmass wie die Männer berücksichtigt werden.

25. September 2015

VPV fordert: Kanton Zürich soll attraktiver Arbeitgeber bleiben

Auch mal fürs Staatspersonal!

Zulagen für alle, Ausgleich der Lohnrückstände, grosszügigere Ferienregelung über Weihnachten, Verantwortung bei der BVK: das waren die wichtigsten Forderungen der Vereinigten Personalverbände (VPV) bei einem Treffen mit dem Regierungsrat für 2016.

Von den Einmalzulagen profitierten in der Vergangenheit im Schnitt nur 20 % der Staatsangestellten, vornehmlich besser Verdienende. 2016 sollen alle Angestellten in den Genuss einer kleinen, der finanziellen Lage des Kantons angepasster Lohnerhöhung kommen. Dies kann allenfalls auch zu Lasten eines einmaligen Verzichts der individuellen Lohnanpassungen geschehen.

Die VPV als Sozialpartner des Kantons Zürich forderten zudem, dass der Lohnrückstand aus Vorjahren schrittweise reduziert wird.

Eine grosszügigere Regelung von freien Tagen über Weihnachten als erster Schritt zu einer zusätzlichen Ferienwoche war ein weiteres Gesprächsthema.

Um die BVK-Finanzierung zu sichern, hat der Stiftungsrat aus Rückstellungen 800 Mio. Franken als Beitrag bewilligt um eine Abfederung für die Versicherten zu realisieren. Dabei werden auf Wunsch der Arbeitgeber über die Hälfte der Mittel für Arbeitnehmende über 60 Jahren verwendet, um die Auswirkungen in diesem Alterssegment besonders abzufedern. Damit soll ein Exodus der älteren Arbeitnehmer verhindert werden. Mit diesem Vorgehen müssen die jüngeren Arbeitnehmenden früher oder später für den finanziellen Ausgleich aufkommen. Die VPV fordern, dass der Kanton Zürich dazu einen angemessenen Beitrag leistet.

Mit Nachdruck fordern die VPV zudem, dass sich die Regierung direkt im Stiftungsrat Einsitz nimmt und so mehr direkte Mitverantwortung übernimmt.

24. September 2015

Medienmitteilung VPV: Nicht auf Kosten des Personals sparen!

Die VPV nehmen vom Budget 2016 und den Aussichten über die nächsten Jahre im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2016-2019 (KEF) mit einem Sanierungsbedarf von 1,8 Mrd. Franken beim
mittelfristigen Finanzausgleich Kenntnis. Die Lohnentwicklung beim Staatspersonal ist heute schon in argem Rückstand gegenüber der Teuerung und dem UBS-Lohnindex. Entsprechend erwarten die VPV, dass jetzt nicht primär auf Kosten des Personals gespart wird.

Im Rahmen des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2016-2019 fehlen im mittelfristigen Finanzausgleich 1,8 Mrd. Franken. Dies erfordert von Gesetzes wegen eine Sanierung der Kantonsfinanzen. Allerdings ist diese nur umzusetzen, wenn die Ergebnisse tatsächlich so negativ ausfallen, wie das die Regierung prognostiziert. Die VPV sind der Meinung, dass die Finanzentwicklung etwas gar pessimistisch eingeschätzt wird.

Die VPV werden die von der Regierung vorgesehenen Sparbemühungen in den einzelnen Direktionen sehr genau überprüfen. Einen Leistungsabbau für die Bevölkerung zum Beispiel im Gesundheitsbereich, aber auch in der Bildung und Sicherheit, darf nicht voreilig eingeplant werden.

Die VPV akzeptieren einen gleichbleibenden Steuerfuss nur, wenn die Sanierungsmassnahmen nicht einseitig zu Lasten des Personal vorgenommen werden.

1. September 2015

VPV fordern mehr Mitsprache

Vernehmlassung zur Änderung der Vollzugsverordnung Personalgesetz PVO/VVO: Die VPV des Kantons Zürich fordern mehr Mitwirkungsrechte. Sie sollen – wie früher üblich und selbstverständlich – aktiv in die Regelung von Personalbelangen einbezogen werden. Die Vorschläge betreffend das Case Management für erkrankte Mitarbeitende stellen einen Rückschritt dar, den die VPV nicht akzeptieren.

Für die Mitarbeitenden des Kantons Zürich ist es wichtig, dass ihre Personalvertretung vor beabsichtigten Änderungen, die das Personal betreffen, frühzeitig informiert und einbezogen wird. Ebenso zentral ist es, dass auch Verhandlungen geführt werden können. Heute präsentiert sich die Situation so, dass die Personalverbände oft nur noch im Rahmen der Vernehmlassung aktiv werden und sich einbringen können.

Historisch war dies anders: Die VPV arbeiteten aktiv an der Ausgestaltung des Personalgesetzes und seinen Verordnungen mit, ebenso an der partiellen Lohnrevision. In den vergangenen Jahren wurde jedoch die aktive Mitarbeit der VPV mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt. Die Änderung der Vollzugsverordnung des Personalgesetzes PVO/VVO würde nun die Gelegenheit bieten, diese für das Personal negative Entwicklung zu korrigieren.

Ein weiterer äusserst unbefriedigender Punkt betrifft Änderungen beim Case Management. Neu soll dieses an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebunden sein. Abgesehen davon, dass die Lohnfortzahlung beim Kanton äusserst unbefriedigend geregelt ist, ist für diesen Änderungsvorschlag kein Grund erkennbar. Gerade wenn die Einstellung der Lohnfortzahlung droht, wäre eine rasche Wiedereingliederung umso nötiger.

Die Regierung schlägt des Weiteren vor, dass „Mitarbeitende, die kurz vor der Pensionierung stehen“, keinen Anspruch mehr auf ein Case Management haben. In der Praxis wird bereits ab 60 kein Case Management mehr durchgeführt, was die älteren Mitarbeitenden diskriminiert. Es gibt jedoch viele Leute, welche bis zur Pensionierung auf ein Einkommen angewiesen sind und sich keinen vorzeitigen Altersrücktritt leisten können. Den Personalverbänden sind immer wieder Fälle in der Praxis begegnet, in denen ältere Mitarbeitende froh um ein Case Management gewesen wären, welches aber verweigert wurde. Von einer „Bewährung in der Praxis“ kann deshalb keine Rede sein.

Die VPV fordern in ihrer Stellungnahme dringend, dass nur dann auf ein Case Management verzichtet wird, wenn die betroffene Person mit der ordentlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall das ordentliche Pensionierungsalter erreichen kann, also ab 64 Jahren.