27. Juni 2012

Medienmitteilung der Finanzdirektion: BVK reduziert ihre Kosten weiter

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich bildet für einen grossen Teil ihrer Wertschriften einen sogenannten Einanlegerfonds. Damit kann sie ihre Kosten für die Vermögensverwaltung pro Jahr um rund 6 Millionen Franken senken.

Die BVK hat in der jüngeren Vergangenheit unter neuer Führung ihre externen Mandate systematisch überprüft, gekündigt oder neu ausgehandelt. Damit hat sie die Kosten der Vermögensverwaltung erheblich reduzieren können: Diese sind von 42 Millionen (2008) bis auf 21 Millionen Franken im vergangenen Jahr gesunken. Nun wird die BVK mit dem Einanlegerfonds bereits im Verlaufe dieses Jahres und in vollem Umfang ab 2013 eine weitere nachhaltige Reduktion realisieren, da damit die Wertschriftenbuchhaltung und die Administration vereinfacht werden sowie die Mehrwert- und Stempelsteuer entfallen. Ebenso kann die Rückforderung von ausländischen Quellensteuern dank dem Einanlegerfonds verbessert werden, womit weniger Quellensteuern im ausländischen Domizilland verbleiben. Beim Einanlegerfonds handelt es sich um einen nach schweizerischem Recht geführten Fonds, der für einen einzigen Anleger eingerichtet wird, welcher seinerseits aber eine Vielzahl von Versicherten vertritt.

Die BVK wird schweizerische und ausländische Wertpapiere im Umfang von rund 9 Milliarden Franken in den Einanlegerfonds einbringen. Die Träger der externen Mandate werden damit über den Fonds weiter durch die BVK beeinflusst, sich aber der Fondsleitung gegenüber verantworten müssen. Damit verbessern sich auch die Rechtssicherheit und die Governance gegenüber der heutigen Lösung, weil eine zusätzliche Kontrollebene geschaffen wird. Das bei verschiedenen anderen grossen Pensionskassen der Schweiz etablierte und bewährte Konzept richtet sich nach dem Kollektivanlagegesetz. Die Fondsleitung handelt gemäss einem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) genehmigten Vertrag.

Als Fondsleitung hat die BVK nach einer breit abgestützten Ausschreibung die UBS gewählt. Insgesamt wurden elf Fondsleitungen eingeladen, eine Offerte einzureichen. Die Auswahl erfolgte in einem zweistufigen Selektionsprozess unter Anwendung von marktüblichen quantitativen und qualitativen Kriterien.

12. Mai 2012

Zwei Ferientage für Verwaltungspersonal – VPV begrüssen Entgegenkommen des Regierungsrats

Zürich, 11. Mai 2012 – Der Regierungsrat hat heute mitgeteilt, dass er dem Verwaltungspersonal 2012 zwei zusätzliche Ferientage gewährt. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) sind erfreut über diesen Schritt, den sie in der Vernehmlassung gefordert hatten.

Ursprünglich hatte der Regierungsrat in seinem Entwurf für die Arbeitszeit über den Jahreswechsel 2012/13 beabsichtigt, die volle Arbeitszeit festzusetzen. In der Vernehmlassung forderten die VPV die Regierung auf, mit zwei zusätzlichen Ferientagen ein Zeichen zugunsten der Kantonsangestellten zu setzen. Diese müssen in den nächsten Jahren unter anderem aufgrund der BVK-Sanierung mit weniger Einkommen rechnen.

Mit der Gewährung der zwei zusätzlichen Ferientage zeigt der Regierungsrat, dass er die Angestellten und ihre Anliegen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst nimmt. Der VPV begrüsst dieses positive Signal, das ihn mit Befriedigung erfüllt. Er wertet es auch als Wertschätzung für den hohen Einsatz des Personals und dessen Bereitschaft, das Wohl des Kantons mitzutragen.

Das Entgegenkommen der Regierung motiviert die VPV, sich weiterhin in offener und fairer Art und Weise für die Anliegen des Personals einzustehen.

14. Dezember 2011

Medienmitteilung: Kantonsrat entzieht sich seiner Budgetverantwortung

 

Der Kantonsrat hat gestern den Antrag des Regierungsrats abgelehnt, den Steuersatz der Staatssteuer für 2012 um 7% und für 2013 um nochmals 2% zu erhöhen. Dies ist in höchstem Grad inkonsequent. Derselbe Kantonsrat bewilligte am 2. Mai 2011 das neue Spital- und Finanzierungsgesetz – im vollen Wissen, dass dieses nur mit einer Steuererhöhung von 5 % finanzierbar ist. Das Kantonsparlament entzieht sich damit seiner Verantwortung für die Qualität der staatlichen Dienstleistungen. Ebenso betroffen ist die BVK, der die Sanierungsmittel entzogen werden könnten.

Gestern hat der Kantonsrat den Steuerfuss auf 100% festgesetzt und der vom Regierungsrat beantragten Steuererhöhung eine Absage erteilt. Die Folgekosten des vom Kantonsrat selbst bewilligten Spital- und Finanzierungsgesetzes werden trotzdem anfallen. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Mittel an anderer Stelle eingespart werden müssen, etwa bei Gesundheit, Bildung und Sicherheit.

Ein verantwortungsvoller Kantonsrat hätte die Konsequenz dieses Handelns bedacht und die Absage zur Steuererhöhung mit klaren Anweisungen verbunden, wo zu sparen ist. Dies hat die bürgerliche Mehrheit des Rats jedoch ebenso unterlassen wie sich grundsätzliche Gedanken zur Qualität der staatlichen Dienstleistungen zu machen. Es geht nicht zusammen, Budgets zusammenzustreichen und gleichzeitig weiterhin dieselben Ansprüche an das Bildungssystem, die Polizei, das Gesundheitswesen etc. zu stellen.

BVK im Regen stehen gelassen
Ein Teil der Steuererhöhungen war für die Sanierung der BVK vorgesehen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen sind dadurch gefährdet. Welche Vorstellungen hat der Kantonsrat, wie die Kasse saniert werden soll? Für deren desolaten Zustand tragen Kanton und Regierung die alleinige Verantwortung. Wenn jetzt der Kasse keine Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird ihr Start in die Privatisierung 2014 unter den denkbar schlechtesten Voraussetzungen erfolgen. Die 38'000 Kantonsangestellten werden dies nicht hinnehmen.

Die Vereinigten Personalverbände VPV fordern Kantonsrat und Regierungsrat auf, ihre Verantwortung für das Budget, für das Wohlergehen der Gesellschaft und für die Angestellten wahrzunehmen.