30. September 2022

Teuerungsausgleich 2023 (Medienmitteilung VPV)

Die Vereinigten Personalverbände (VPV) sind erfreut über den von der Regierung zugesicherten vollen Ausgleich der Jahresteuerung von 3,5 %. Die Verbände anerkennen dies als Wertschätzung gegenüber dem Personal.

VPV-Präsident Peter Reinhard hält fest, dass trotz der im Budgetentwurf nur eingestellten 1,9% nun der vollständige Teuerungsausgleich von 3,5 % gewährt wird. Der Entscheid wird sich auch auf die Haltung von Gemeinden und Institutionen im Kanton Zürich auswirken. Die VPV sind aber immer noch der Meinung, dass neben dem Teuerungsausgleich auch eine Reallohnerhöhung angemessen gewesen wäre, gerade im Hinblick auf die Kostensteigerung in verschiedenen Lebensbereichen (Energie, Krankenkassen, Lebensmittel etc.). Die VPV wird sich auch im kommendenJahr dafür einsetzen.

VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich

24. Mai 2022

Medienmitteilung vom 24.05.2022 der VPV, VPOD Zürich, SBK ZH,GL,SH

Personalverbände wehren sich gemeinsam gegen neue Personalreglemente

Nach dem Willen der Gesundheitsdirektion und den Direktionen der vier kantonalen Spitäler/ Kliniken USZ, KSW, PUK und ipw sollen diese Häuser neue Personalreglemente erhalten. Diese wurden ohne das Personal und seine Verbände ausgearbeitet und widersprechen der geltenden Gesetzgebung. SBK ZH/GL/SH, VPV und VPOD haben deshalb heute gemeinsam Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgericht Zürich eingereicht.

Ende November 2021 wurden die im Gesundheitswesen anerkannten Sozialpartner mit vier separaten Schreiben von den kantonalen Kliniken eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zu nehmen zu geplanten Änderungen der Personalreglemente.

Es geht dabei um diese Betriebe:
• Universitätsspital Zürich USZ
• Kantonsspital Winterthur KSW
• Psychiatrische Universitätsklinik PUK
• integrierte Psychiatrie Winterthur / ZH Unterland ipw

In ihren Vernehmlassungsantworten haben die Personalverbände klar gegen das Vorgehen und die geplanten Änderungen Stellung genommen. Es wurde die Absicht kritisiert, die Angestellten dieser Betriebe teilweise ohne triftige betriebliche Gründe aus dem Personalgesetz des Kantons herauszunehmen und den Spitaldirektionen die Möglichkeit zu geben, ohne Verhandlungen mit den Sozialpartnern selbständig die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen in den vier Häusern ändern zu können.

Angefochten wurden Änderungen wie beispielsweise die Abschaffung der «minimal Standards» in Bezug auf Lohnentwicklung und Teuerungsausgleich sowie die geplante Einführung erleichterter Kündigungsmöglichkeiten für alle Angestellten mit Patientenkontakt. Ebenso wurde die Befristung für Oberarztstellen angefochten, da diese einer sachlichen Begründung entbehrt und in der Spitallandschaft schon länger nicht mehr Usanz und auch nicht mehr zeitgemäss ist.

Die Abstimmung über die SBK-Pflegeinitiative am 28. November 2021 und die mehr als deutliche Mehrheit für ein JA sowohl auf nationaler wie kantonaler Ebene haben gezeigt, dass die Bevölkerung für bessere Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen einsteht. Der Gegenvorschlag, der auch von den Spital- und Klinikdirektoren und ihrem Dachverband unterstützt wurde, ist sehr deutlich abgelehnt worden. Auch deshalb kann es nicht angehen, dass die Gesundheitsdirektion einseitig mit diesen Spitaldirektoren und hinter dem Rücken der Personalverbände über neue Arbeitsbedingungen verhandelt und den Spitaldirektionen freie Hand gegeben will.

Der SBK ZH/GL/SH (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ZH/GL/SH), die Dachorganisation VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) sowie die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste ) fordern die kantonalen Gesundheitsbetriebe USZ, KSW, PUK und ipw auf, auf die geplanten Änderungen der Personalreglemente zu verzichten und stattdessen unter Einbezug der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mit ihren anerkannten Sozialpartnern Kontakt aufzunehmen, um auf Grundlage des Personalgesetzes einvernehmlich gute Lösungen zu finden und diese auch gemeinsam vertraglich abzusichern.

13. April 2022

VStA Rechtsauskünfte

In letzter Zeit häufen sich leider Rechtsanfragen von Nichtmitgliedern, weshalb wir wieder einmal auf unsere Statuten verweisen, in welchen die Voraussetzungen für eine rechtliche Auskunft in Angelegenheiten betr. Arbeitsverhältnis geregelt sind.

Für eine Rechtsauskunft ist unter Art. 8 im Regulativ der Statuten folgendes festgehalten:

Art. 8
Der Anspruch auf Rechtsschutz beginnt nach einer Mitgliedschaft von sechs Monaten und setzt die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband voraus. Über die ausnahmsweise Gewährung des Rechtsschutzes bei innerhalb der Karenzfrist eintretenden Streitfällen entscheidet nach Anhörung der Rechtsschutzstelle der Vorstand.

An diese Vorgaben müssen wir uns strikte halten, damit wir weiterhin günstige Jahresbeiträge anbieten können, die wesentlich tiefer sind als die Beiträge bei anderen Verbänden und Gewerkschaften.

Wenn sich ein(e) Staatsangestellte(r) wegen einer Rechtsfrage für den Beitritt zum VStA entschliesst und den Jahresbeitrag bezahlt hat, dann kann eine Stunde Beratung in Anspruch genommen werden, innerhalb der 6-monatigen Karenzfrist. Besser ist es jedoch, wenn man sich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim VStA anmeldet und Mitglied wird und damit die Arbeit des VStA unterstützt.

7. April 2022

Elternzeit-Initiative (Medienmitteilung der VPV)

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) unterstützen die Kantonale Volksinitiative für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) unterstützen die Kantonale Volksinitiative für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative), da diese die Familie stärkt, die Gleichstellung fördert, die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bekämpft sowie der Wirtschaft dient. 

Elternzeit fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau
Elternzeit ermöglicht eine gleichberechtigte Aufgabenteilung zwischen den Eltern hinsichtlich Haus- und Erziehungsarbeit. Traditionelle Rollenmuster mitsamt ihren weitreichenden Konsequenzen können dadurch hinterfragt und neu definiert werden. Die Elternzeit ermöglicht Eltern endlich frei zu entscheiden, wer nach der Elternzeit welchen Anteil an Erwerbs- und Betreuungsarbeit übernimmt. Sabina Erni, Vizepräsidentin VPV: «Elternzeit stärkt das egalitäre Familienleben und mindert die Diskriminierung von Frauen bei Anstellungsentscheiden, Löhnen und Karrierechancen.» 

Elternzeit fördert die Gesundheit
Elternzeit trägt zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit der Mütter bei und wirkt sich positiv auf die Gesundheit von Kleinkindern aus. Insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien profitieren davon. 

Den Vereinigten Personalverbänden ist bewusst, dass die Umsetzung augenscheinlich mit hohen Kosten verbunden ist. Modellrechnungen der EU kommen allerdings zum Schluss, dass bereits eine Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeitsquote um 1% Steuereinahmen generiert, welche die Kosten einer Elternzeit von 18 bis 20 Wochen zu kompensieren vermag. 

Gleichzeitig wirkt die Elternzeit sich positiv auf die Produktivität sowie den Umsatz in Unternehmen aus. Familienfreundlichkeit fördert die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeitenden, senkt dadurch die Personalfluktuation und zahlt sich auch dank verbessertem Image für die Arbeitgebenden finanziell aus. Eine Erhöhung der Erwerbsquote der Frauen wirkt ausserdem dem Fachkräftemangel entgegen. 

25. März 2022

Staatsrechnung mit erfreulicher Entwicklung

Medienmitteilung VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) vom 25. März 2022

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) nimmt erfreut
vom guten Abschluss der Rechnung des Kantons Zürich Kenntnis.
Die VPV erwarten, dass davon auch die Mitarbeitenden profitieren und neben der Teuerung und Umsetzung der BVK-Angebote für das Personal auch eine
Reallohnerhöhung endlich umgesetzt werden.

Die Staatsrechnung weist mit einem Ertragsüberschuss von 758 Millionen
Franken gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von 926 Millionen
Franken eine Verbesserung von 1’683 Millionen Franken aus. Das ist der
beste Abschluss im Vergleich mit den drei vorangegangenen Jahren.

Die VPV sind sich bewusst, dass dabei auch ausserordentliche Effekte mit
verantwortlich sind. Die Nettoschulden wurden weiter stark reduziert und die
hohen Investitionen konnten aus Eigenmitteln finanziert werden. Diese
Umstände sind erfreulich und weisen auf die Robustheit des Zürcher
Wirtschaftsstandortes hin, welcher sich wohl weiter fortsetzen dürfte und
den Spielraum bei den Finanzen erhöht.

Die VPV fordern nun mit Nachdruck, dass davon auch das Personal profitieren muss. Dieses hat in der Pandemie eine sehr gute, beständige und effiziente Arbeit geleistet.

Der Kanton Zürich soll deshalb neben der Teuerung auch eine Reallohnerhöhung von mindestens 1,5 Prozent gewähren und zusätzlich die
seit Jahren von der Beamtenversicherungskasse (BVK) angebotenen
Leistungsverbesserungen übernehmen. Dazu gehören unter anderem die
Gesamtvorsorge (Versicherung des Koordinationsabzuges), Ergänzungsvorsorge (Kaderversicherung), Tiefere Eintrittsschwelle (wichtig für Teilzeit).

VPV Kanton Zürich

Nachfolgend noch die Medienmitteilung des Regierungsrates

Die Staatsrechnung des Kantons Zürich weist für das Jahr 2021 einen Ertragsüberschuss von 758 Millionen Franken aus. Er entspricht rund 4 Prozent des gesamten Ertrags von 18,717 Milliarden Franken. Das Ergebnis ist auf nicht vorhersehbare Effekte zurückzuführen. Es zeugt aber auch von der Robustheit des Wirtschaftsstandorts und vom Umstand, dass der Kanton Zürich gut durch die Pandemie gekommen ist. Das Budget gemäss Kantonsratsbeschluss für 2021, einschliesslich allen Nachtragskrediten und Kreditübertragungen, sah einen Aufwandüberschuss von 926 Millionen Franken vor. Im Vergleich hierzu fällt der Saldo um 1683 Millionen Franken besser aus und übertrifft sogar die guten Rechnungsabschlüsse der drei vorangegangenen Jahre. Die Verbesserung geht auf nicht vorhersehbare Effekte zurück, wozu zum Beispiel die zusätzlichen Ausschüttungstranchen der Schweizerischen Nationalbank (478 Millionen Franken) oder die höhere Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank (67 Millionen Franken) zählen.

Wachstum bei Steuererträgen
Im erfreulichen Rechnungsergebnis spiegelt sich aber auch die Robustheit des Standorts Zürich. Die negativen Effekte der Corona-Pandemie fielen weniger ins Gewicht als bei der Budgetierung im Frühsommer 2020 angenommen, was vor allem auch mit den staatlichen Unterstützungsmassnahmen zu erklären ist. Dies kam insbesondere bei den Steuern zum Tragen, der mit 8,345 Milliarden Franken wichtigsten Ertragsquelle des Staats. Praktisch alle Steuerarten verzeichneten einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt stiegen die Steuererträge gegenüber der Rechnung 2020 um 7 Prozent. Bei den natürlichen Personen übertraf der Steuerertrag der laufenden Periode die Erwartungen um 231 Millionen Franken oder 5,5 Prozent. Drei Viertel dieses zusätzlichen Ertrags stammen aus der Einkommenssteuer, der Rest aus der Vermögenssteuer. Bei den Nachträgen aus früheren Steuerjahren kann das Steueramt gar 24,6 Prozent oder 167 Millionen Franken mehr verbuchen. Auch bei den Steuern der juristischen Personen wurde der budgetierte Wert übertroffen. Dabei schlägt sich nieder, dass die Unternehmen von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in sehr unterschiedlichem Mass betroffen waren und insbesondere grosse Firmen in ihrer Geschäftstätigkeit oft nur wenig eingeschränkt wurden. Bei den Firmensteuern für die laufende Periode ergibt sich gegenüber dem Budget ein Mehrertrag von 139 Millionen Franken Gewinnsteuern und von 23 Mio. Franken Kapitalsteuern. Mit 1,2 Milliarden Franken bleiben die Erträge für die laufende Periode trotz der Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 7 Prozent auf Vorjahresniveau.

Hohe Investitionen
Ein positives Bild zeigt sich auch bei der Investitionsrechnung, bei der sich die Ausgaben auf 1,475 Milliarden Franken summieren. Davon wurden 173 Millionen Franken als Darlehen im Rahmen des Härtefallprogramms gewährt. Die Investitionen in die Infrastruktur belaufen sich somit auf 1,302 Milliarden Franken und liegen nur leicht unter dem Rekordwert des Vorjahrs. Der Regierungsrat hatte die Beibehaltung des hohen Investitionsvolumens zur Stabilisierung der Wirtschaft und Sicherung von Arbeitsplätzen während der Pandemie angestrebt. Sämtliche Vorhaben konnte der Kanton vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Das schlägt sich im Selbstfinanzierungsgrad von 112 Prozent nieder und führt dazu, dass der Kanton seine Nettoschulden um weitere 121 Millionen Franken auf 4,157 Milliarden Franken reduziert. Seit 2015 hat der Kanton Zürich die Nettoschulden um 1,262 Milliarden Franken abgebaut.

Spielraum erhöht
Das erfreuliche Ergebnis mit der Stärkung des Eigenkapitals und dem Abbau der Nettoschulden erhöht den Handlungsspielraum für die kommende Planung der nächsten vier Jahre. Es besteht Grund zur Zuversicht, dass der Kanton Zürich den in der Verfassung verankerten mittelfristigen Ausgleich erreicht. Allerdings müssen Risiken wie die hohen, langfristig nicht gesicherten Erträge der Schweizerischen Nationalbank sowie die veränderte geopolitische Lage und ihre Auswirkungen auf Konjunktur und Inflation genau beobachtet werden.