2. Oktober 2012

VPV fordern eine Milliarde mehr zur Gesundung der BVK

Die VPV sehen sich durch den PUK-Bericht zur BVK-Affäre bestätigt. Die Hauptverantwortung trägt der Regierungsrat. Aber auch der Kantonsrat trägt Mitschuld am Debakel. Hauptleittragende sind die Zürcher Staatsangestellten, von denen erwartet wird, dass sie sich an der Sanierung der BVK substanziell beteiligen. Die VPV fordern Regierung und Kantonsrat eindringlich auf, zu den bereits vorgesehenen 2 Mrd. Franken nochmals 1 Mrd. der BVK zuzuführen.

Die Parlamentarische Untersuchungskommission BVK (PUK BVK) des Zürcher Kantonsrats hat heute 2. Oktober 2012 ihren Bericht zur Aufarbeitung des Skandals rund um die Personalvorsorge des Kantons Zürich veröffentlicht.

Danach trägt der Regierungsrat die Hauptverantwortung. Aber auch der Kantonsrat hat versagt, indem er als Oberaufsicht über die BVK waltete und dieser Pflicht nicht sachgerecht nachgekommen ist. Schliesslich hat ein Gemenge aus krimineller Energie bei den Hauptakteuren, unübersichtlichen Strukturen und Unfähigkeit seitens der Aufsicht, aber auch Ignoranz gegenüber berechtigter Kritik durch die beiden Arbeitnehmervertreter im Anlageausschuss dazu geführt, dass in einem auf dem Prinzip Hoffnung basierenden Pokerspiel bis zu 1,5 Mrd. Franken der Zürcher Pensionskasse verzockt  oder in Sand gesetzt wurden.

Die Arbeitnehmervertreter machten in der Verwaltungskommission seit mehreren Jahren auf Unstimmigkeiten und Verdachtsmomente aufmerksam, ohne dass die Regierung interveniert hätte. Den Geschäftsbericht der BVK nahm die Verwaltungskommission mit den Stimmen der Arbeitnehmenden deshalb zweimal nur mit Vorbehalt ab – auch dies ohne Reaktion seitens des Regierungsrats.

Der für die BVK und die Versicherten entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf rund CHF 4 Mrd. Franken. Die von Regierung und Kantonsrat vorgesehene Einmaleinlage von CHF 2 Mrd. Franken gleicht den Schaden nur zur Hälfte aus. Deshalb fordern die VPV Regierung und Kantonsrat auf, eine weitere Milliarde zur Sanierung der BVK einzuschiessen und auf die Lohnkürzungen, welche dem Personal zugemutet werden sollen, zu korrigieren.

Für die VPV ist es von zentraler Wichtigkeit, dass die BVK den Versicherten trotz allem weiterhin gute Leistungen bietet. Im Rahmen des laufenden Verselbstständigungsprozesses konnten die VPV zudem weitere Verbesserungen erzielen. Die VPV stehen voll hinter der BVK und bewerben sich deshalb zusammen mit den anderen Personalverbänden auf einer gemeinsamen Liste und mit starken Kandidierenden für den im November zu wählenden neuen Stiftungsrat.

25. September 2012

Ausgeglichener Haushalt, ungerecht behandeltes Personal

Der Zürcher Regierungsrat hat heute Dienstag den Entwurf zum KEF 2013-16 und zum Budget 2013 vorgelegt. Die rund 38’000 Staatsangestellten kommen darin leider einmal mehr zu kurz. Trotz mittelfristig ausgeglichenem Budget wird das Personal 2013 faktisch weniger Lohn erhalten, weil es zur Deckung von Löchern im Staatshaushalt beitragen muss. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) sind höchst enttäuscht über diesen ungerechten Kurs des Regierungsrats und werden sich dagegen auf politischer Ebene zur Wehr setzen.

Finanzdirektorin Ursula Gut präsentierte heute Dienstagmorgen vor den Medien den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) für die Jahre 2013 bis 2016. Dank des nach wie vor zu erwartenden Wirtschaftswachstums und wegen der Bevölkerungszunahme im Kanton Zürich kann die Regierungsrätin mit weiter steigenden Steuereinnahmen rechnen und visiert deshalb mittelfristig ein ausgeglichenes Budget an. Umso unverständlicher ist es für das Staatspersonal, dass es im Budget 2013 einmal mehr geschröpft wird und so unfreiwillig zur Sanierung des Staatshaushalts beitragen muss.

Im Budget für das kommende Jahr sind 0,4% der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen eingestellt; diese finanzieren sich aus den Rotationsgewinnen. Zudem wird der Arbeitgeber eine Einmalzulage von 0,2% leisten.

Vom Rotationsgewinn von ingesamt 1,1% werden die Arbeitnehmenden nur die erwähnten 0,4% erhalten (Erläuterung: Der Rotationsgewinn entsteht, wenn mehr ältere Angestellte mit hohen Löhnen ausscheiden als jüngere in höhere Lohnkategorien nachrücken). Mit anderen Worten: Die restlichen 0,7% des Rotationsgewinns werden dazu dienen, die Laufende Rechnung des Kantons ausgeglichen zu gestalten. Oder mit anderen Worten: Das Personal muss einmal mehr mithelfen, Löcher in der Laufenden Rechnung zu stopfen.

Löhne schrumpfen
Gemäss der UBS Lohnindexstudie müsste der Regierungsrat dem Personal für 2013 eine Lohnerhöhung von 1,2% zugestehen. Das Personal erhält jedoch nur 0,4%. Davon abgezählt werden muss ein faktischer Lohnabzug um 1,2% für die Sanierung der in Schräglage geratenen Pensionskasse BVK. Das heisst, die Nettolöhne schrumpfen.

Die UBS-Lohnindexstudie ist seit 2010 ein wichtiger Faktor bei der Festlegung der Löhne der Zürcher Staatsangestellten. Auf diesen Faktor besteht bereits ein Rückstand von rund 1%, weil der Zürcher Regierungsrat diesen – obwohl gesetzlich so festgelegt – zu wenig gewichtet.

Die Vereinigten Personalverbände VPV mit ihren rund 20’000 Mitgliedern hatten vom Regierungsrat für die Staatsangestellten eine Lohnerhöhung von mindestens 1,6% gefordert, damit unter Einbezug der BVK-Spezialabzüge in der Gesamtlohnentwicklung zumindest ein bescheidenes Plus resultiert. Dass die Regierung nun nicht einmal bereit ist, dieses Minimum zu gewährleisten, ist höchst enttäuschend. Die VPV werden sich deshalb auf politischer Ebene im Rahmen der Diskussion von KEF und Budget 2013 einbringen.

17. August 2012

Lohnforderungen 2013

Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich, VPV, fordern mindestens 1,6% mehr Lohnsumme für das Staatspersonal

Die rund 38’000 Kantonsangestellten haben in den letzten Jahren salärmässig eingeschaut. Der Teuerungsrückstand alleine beläuft sich auf über 7%. Mit anderen Worten: Die Kaufkraft der Löhne ist effektiv gesunken. Diese Entwicklung darf so nicht weitergehen. Die VPV fordern deshalb, dass eine allfällige Teuerung 2012 im kommenden Jahr voll ausgeglichen wird. Von diesem Ausgleich sollen alle Mitarbeitenden gleichermassen profitieren.

Die 2010 beschlossene Personalverordnung legt zudem fest, dass sich die Löhne der Kantonsangestellten im Gleichschritt mit jenen der Privatwirtschaft entwickeln sollten. Der Massstab dafür ist eine UBS-Lohnumfrage bei über 200 Unternehmen (notabene ohne Berücksichtigung von Boni). 2010 und 2011 hielt sich der Kanton nicht an diese Minimalvorgabe – dabei entstand ein Nachholbedarf von 1%. Die nächste UBS-Lohnindexstudie wird im Oktober 2012 publiziert. Die VPV als Dachorganisation der Personalverbände fordern, dass der Kanton die von der UBS in der Privatwirtschaft effektiv gemessene Lohnsteigerung bei den Kantonsangestellten für 2013 über individuelle Lohnerhöhungen voll ausgleicht.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die durchschnittlichen Rotationsgewinne im Personalbestand die Kantonsrechnung um jährlich 1% entlasten. Bisher wurden dem Personal jeweils nur 0,4% dieser Gewinnsumme als individuelle Lohnentwicklung weitergegeben. Neu fordern die VPV, dass dieser durchschnittliche Gewinn voll weitergegeben wird. Dieser Schritt ist angebracht, weil die Angestellten ab 2013 beim heutigen BVK-Deckungsgrad eine durchschnittliche Lohnkürzung von
1.2 % in Kauf nehmen müssen.

Die VPV erwarten, dass die Lohnsumme 2013 unter Berücksichtigung der genannten Entwicklungen um mindestens 1.6% wachsen dürfte. Die Verbände erachten eine solche Entwicklung für die Kantonsfinanzen als tragbar, zumal die Kantonsangestellten in den nächsten Jahren weiterhin in einem beträchtlichen Umfang zur Sanierung der Personalvorsorge BVK werden beitragen müssen.

10. Juli 2012

Arbeitnehmende formieren sich für die Wahl in den BVK-Stiftungsrat

Die Organisationen der Arbeitnehmenden streben im Stiftungsrat der ab 2014 selbstständigen BVK eine starke Position an. Damit wollen sie sicherstellen, dass die Corporate Governance eingehalten wird. Die Vereinigten Personalverbände (VPV), die 13 Berufsverbände vertreten, einerseits und die Verhandlungsgemeinschaft aus VPOD, KV Zürich, SBK, Syna und AvenirSocial treten deshalb mit einer gemeinsamen Liste an.

Mit dem Beschluss des Regierungsrats vom 3. Juli 2012 zur Wahlverordnung für den Stiftungsrat der BVK ist ein nächster Schritt auf dem Weg zur paritätisch geführten Pensionskasse vollzogen. Die Arbeitnehmerorganisationen messen der starken und eigenständigen Position des Stiftungsrats eine zentrale Bedeutung für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit bei. Wichtig für eine professionelle Arbeit des Stiftungsrats sind Fachkenntnisse und Sozialkompetenz seiner Mitglieder. Für die neun Sitze der Arbeitnehmenden haben sich die VPV und die Verhandlungsgemeinschaft deshalb auf eine gemeinsame Liste mit neun Personen geeinigt. Dabei handelt es sich um die am besten qualifizierten und geeigneten Pensionskassenfachleute der Verbände. Zudem wurde vereinbart, dass die Verbände ihre Kandidat/-innen im Wahlkampf gegenseitig unterstützen.

Ziel der gemeinsamen Initiative ist, im paritätischen Stiftungsrat die Interessen der Versicherten mit Nachdruck einzubringen und die Einhaltung der Corporate Governance sicherzustellen. Wichtige Themen sind dabei transparente Prozesse, die professionelle Vergabe von Mandaten sowie ein funktionierendes Controlling und Reporting. In den letzten Jahren haben die Vertretungen der Arbeitnehmenden immer wieder den Finger auf die wunden Punkte gelegt. Mit der vollwertigen Mitbestimmung in der verselbständigten BVK können die Versicherten endlich die Geschicke der BVK auf Augenhöhe mitgestalten.

27. Juni 2012

Medienmitteilung der Finanzdirektion: BVK reduziert ihre Kosten weiter

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich bildet für einen grossen Teil ihrer Wertschriften einen sogenannten Einanlegerfonds. Damit kann sie ihre Kosten für die Vermögensverwaltung pro Jahr um rund 6 Millionen Franken senken.

Die BVK hat in der jüngeren Vergangenheit unter neuer Führung ihre externen Mandate systematisch überprüft, gekündigt oder neu ausgehandelt. Damit hat sie die Kosten der Vermögensverwaltung erheblich reduzieren können: Diese sind von 42 Millionen (2008) bis auf 21 Millionen Franken im vergangenen Jahr gesunken. Nun wird die BVK mit dem Einanlegerfonds bereits im Verlaufe dieses Jahres und in vollem Umfang ab 2013 eine weitere nachhaltige Reduktion realisieren, da damit die Wertschriftenbuchhaltung und die Administration vereinfacht werden sowie die Mehrwert- und Stempelsteuer entfallen. Ebenso kann die Rückforderung von ausländischen Quellensteuern dank dem Einanlegerfonds verbessert werden, womit weniger Quellensteuern im ausländischen Domizilland verbleiben. Beim Einanlegerfonds handelt es sich um einen nach schweizerischem Recht geführten Fonds, der für einen einzigen Anleger eingerichtet wird, welcher seinerseits aber eine Vielzahl von Versicherten vertritt.

Die BVK wird schweizerische und ausländische Wertpapiere im Umfang von rund 9 Milliarden Franken in den Einanlegerfonds einbringen. Die Träger der externen Mandate werden damit über den Fonds weiter durch die BVK beeinflusst, sich aber der Fondsleitung gegenüber verantworten müssen. Damit verbessern sich auch die Rechtssicherheit und die Governance gegenüber der heutigen Lösung, weil eine zusätzliche Kontrollebene geschaffen wird. Das bei verschiedenen anderen grossen Pensionskassen der Schweiz etablierte und bewährte Konzept richtet sich nach dem Kollektivanlagegesetz. Die Fondsleitung handelt gemäss einem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) genehmigten Vertrag.

Als Fondsleitung hat die BVK nach einer breit abgestützten Ausschreibung die UBS gewählt. Insgesamt wurden elf Fondsleitungen eingeladen, eine Offerte einzureichen. Die Auswahl erfolgte in einem zweistufigen Selektionsprozess unter Anwendung von marktüblichen quantitativen und qualitativen Kriterien.