13. April 2016

VPV zum Sparprogramm des Kantons Zürich: Schmerzgrenze erreicht

Mit dem Sparprogramm der Regierung sind für das Personal direkte und indirekte negative Auswirkungen zu erwarten. Damit sind für die Vereinigten Personalverbände (VPV) die Schmerzgrenze erreicht. Dies insbesondere auch, weil sich die Lohnentwicklung gegenüber der Privatwirtschaft in den vergangenen Jahren nicht im Gleichschritt entwickelt hat.

Der mittelfristige Ausgleich in der Erfolgsrechnung wird mit rund 76 % aus Sparmassnahmen erzielt. Das Personal muss dabei lohn- und belastungsmässig einen aktiven Beitrag leisten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Lohnentwicklung der vergangenen Jahre und die Mehrbelastungen bzw. Kürzungen bei der BVK schmerzhaft.

Immerhin darf der Regierung zugebilligt werden, dass sie keinen Kahlschlag vorgenommen hat, sondern differenziert vorgegangen ist. Der mittelfristige und gesetzlich vorgegebene Ausgleich bei der Erfolgsrechnung wird anerkannt. Trotzdem werden die VPV die weitere Entwicklung und Umsetzung der Massnahmen aufmerksam mitverfolgen. Die VPV und ihre angeschlossenen Berufsverbände hoffen, dass auch der Kantonsrat bei den weiteren Beratungen des Sparprogramms entsprechend differenziert vorgehen wird. Die Mitgliederverbände der VPV werden in ihren Themenbereichen konkret Stellung nehmen und auf kritische Punkte hinweisen.

5. November 2015

Medienmitteilung VPV: Abbau des Lohnrückstandes beim Staatspersonal lässt weiterhin auf sich warten

Seit 2010 besteht ein Rückstand der Löhne beim Staatspersonal gegenüber der sogenannten UBS-Lohnumfrage, die gemäss den gesetzlichen Grundlagen ein wichtiger Indikator für die Festlegung des Lohnes sein sollte. In nur 5 Jahren ist ein Lohnrückstand von 2,1 % aufgelaufen. Die Zürcher Regierung denkt offenbar nicht daran, diesen Rückstand abzubauen. Dies ist für die VPV nicht akzeptierbar.

Der Zürcher Regierungsrat hat heute mitgeteilt, dass er für sein Personal eine individuelle Lohnerhöhung von 0,6 % und eine Einmalzulage von 0,3 % der Lohnsumme vorsieht. Diese Lohnperspektiven enttäuschen die Vereinigten Personalverbände (VPV) erneut. Nun steht der Kanton bei seinen Angestellten bereits mit 2,1 % im Rückstand gegenüber der UBSLohnumfrage. Es gilt aber auch zu bedenken, dass in den letzten Jahren sowohl bei der individuellen Lohnerhöhung als auch bei der Einmalzulage immer nur um die 20 % der Mitarbeitenden in deren Genuss gekommen sind. Es ist deshalb anzunehmen, dass auch für das nächste Jahr 60-80 % des Personals einmal mehr leer ausgehen wird.

Die VPV fordern:
1. Zusätzlich zum Ergebnis der UBS-Lohnumfrage einen schrittweisen Abbau des Lohnrückstandes – zum Beispiel um jährlich 0,5 %. Damit könnten wir bis im Jahr 2019 mit der allgemeinen Lohnentwicklung im Kanton Zürich gleichziehen.
2. Im Jahr 2016 sollen ausnahmsweise alle Mitarbeitenden von einer substantiellen Lohnerhöhung profitieren.
3. Falls diese Forderung nicht erfüllt wird, erwarten die VPV zumindest, dass die Frauen im gleichen Ausmass wie die Männer berücksichtigt werden.

24. September 2015

Medienmitteilung VPV: Nicht auf Kosten des Personals sparen!

Die VPV nehmen vom Budget 2016 und den Aussichten über die nächsten Jahre im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2016-2019 (KEF) mit einem Sanierungsbedarf von 1,8 Mrd. Franken beim
mittelfristigen Finanzausgleich Kenntnis. Die Lohnentwicklung beim Staatspersonal ist heute schon in argem Rückstand gegenüber der Teuerung und dem UBS-Lohnindex. Entsprechend erwarten die VPV, dass jetzt nicht primär auf Kosten des Personals gespart wird.

Im Rahmen des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2016-2019 fehlen im mittelfristigen Finanzausgleich 1,8 Mrd. Franken. Dies erfordert von Gesetzes wegen eine Sanierung der Kantonsfinanzen. Allerdings ist diese nur umzusetzen, wenn die Ergebnisse tatsächlich so negativ ausfallen, wie das die Regierung prognostiziert. Die VPV sind der Meinung, dass die Finanzentwicklung etwas gar pessimistisch eingeschätzt wird.

Die VPV werden die von der Regierung vorgesehenen Sparbemühungen in den einzelnen Direktionen sehr genau überprüfen. Einen Leistungsabbau für die Bevölkerung zum Beispiel im Gesundheitsbereich, aber auch in der Bildung und Sicherheit, darf nicht voreilig eingeplant werden.

Die VPV akzeptieren einen gleichbleibenden Steuerfuss nur, wenn die Sanierungsmassnahmen nicht einseitig zu Lasten des Personal vorgenommen werden.

1. September 2015

VPV fordern mehr Mitsprache

Vernehmlassung zur Änderung der Vollzugsverordnung Personalgesetz PVO/VVO: Die VPV des Kantons Zürich fordern mehr Mitwirkungsrechte. Sie sollen – wie früher üblich und selbstverständlich – aktiv in die Regelung von Personalbelangen einbezogen werden. Die Vorschläge betreffend das Case Management für erkrankte Mitarbeitende stellen einen Rückschritt dar, den die VPV nicht akzeptieren.

Für die Mitarbeitenden des Kantons Zürich ist es wichtig, dass ihre Personalvertretung vor beabsichtigten Änderungen, die das Personal betreffen, frühzeitig informiert und einbezogen wird. Ebenso zentral ist es, dass auch Verhandlungen geführt werden können. Heute präsentiert sich die Situation so, dass die Personalverbände oft nur noch im Rahmen der Vernehmlassung aktiv werden und sich einbringen können.

Historisch war dies anders: Die VPV arbeiteten aktiv an der Ausgestaltung des Personalgesetzes und seinen Verordnungen mit, ebenso an der partiellen Lohnrevision. In den vergangenen Jahren wurde jedoch die aktive Mitarbeit der VPV mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt. Die Änderung der Vollzugsverordnung des Personalgesetzes PVO/VVO würde nun die Gelegenheit bieten, diese für das Personal negative Entwicklung zu korrigieren.

Ein weiterer äusserst unbefriedigender Punkt betrifft Änderungen beim Case Management. Neu soll dieses an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebunden sein. Abgesehen davon, dass die Lohnfortzahlung beim Kanton äusserst unbefriedigend geregelt ist, ist für diesen Änderungsvorschlag kein Grund erkennbar. Gerade wenn die Einstellung der Lohnfortzahlung droht, wäre eine rasche Wiedereingliederung umso nötiger.

Die Regierung schlägt des Weiteren vor, dass „Mitarbeitende, die kurz vor der Pensionierung stehen“, keinen Anspruch mehr auf ein Case Management haben. In der Praxis wird bereits ab 60 kein Case Management mehr durchgeführt, was die älteren Mitarbeitenden diskriminiert. Es gibt jedoch viele Leute, welche bis zur Pensionierung auf ein Einkommen angewiesen sind und sich keinen vorzeitigen Altersrücktritt leisten können. Den Personalverbänden sind immer wieder Fälle in der Praxis begegnet, in denen ältere Mitarbeitende froh um ein Case Management gewesen wären, welches aber verweigert wurde. Von einer „Bewährung in der Praxis“ kann deshalb keine Rede sein.

Die VPV fordern in ihrer Stellungnahme dringend, dass nur dann auf ein Case Management verzichtet wird, wenn die betroffene Person mit der ordentlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall das ordentliche Pensionierungsalter erreichen kann, also ab 64 Jahren.

18. August 2015

Leistungsziel der BVK muss erhalten bleiben

Die BVK des Kantons Zürich wird primär auf Kosten der künftigen Generationen saniert. Dabei gilt für Versicherte mit Jahrgang 1956 und älter eine Besitzstandswahrung, was die BVK fast 1 Milliarde Franken kostet. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) fordern, dass der Kanton Zürich einen substanziellen Teil zu dieser Milliarde beiträgt.

Sachverständigen ist schon länger klar, dass der technische Zinssatz und der Renten-Umwandlungssatz nicht mehr den realen Erwartungen entsprechen. Deshalb hat der BVK-Stiftungsrat beschlossen, das Problem jetzt anzugehen und Leistungsversprechen anzupassen. Die jährliche Umverteilung von mehreren Hundert Millionen Franken von den aktiven Versicherten zu den Pensionären soll gestoppt werden.

Die VPV verstehen dieses Ziel. Problematisch ist, dass vor allem den 60-jährigen und älteren Arbeitnehmenden eine nominale Besitzstandswahrung garantiert wird. Das kostet die Kasse fast 1 Mrd. Franken oder ca. 4%-Punkte des Deckungsgrades. Es ist Fakt, dass die zu erwartende Rente je nach Alter bis zu satten 21% gekürzt würde, wenn nicht durch höhere Sparbeiträge und freiwillige Einkäufe Gegensteuer gegeben würde. Der Stiftungsrat hat aus Rücksicht auf die Arbeitgeber (im Wesentlichen Kanton und Gemeinden) die Lasten einseitig verteilt, um einen Exodus der Gruppe 60+ zu vermeiden. Damit wurden primär die Interessen der Arbeitgeber stark gewichtet. Die länger im Arbeitsprozess verbleibenden Versicherten zahlen die Zeche. Die VPV sind konsterniert, dass die Lasten nicht besser verteilt werden. Nun erwarten sie von den Arbeitgebern einen substanziellen finanziellen Beitrag an den Erhalt des Leistungsziels dieser Alterskategorie.

Die Kommunikation dieses Sachverhaltes durch den BVK-Stiftungsrat war zwiespältig. Ob und wie die mittelfristigen Leistungsversprechen zu beurteilen sind, ist nicht klar. Dazu kommt, dass die Betroffenen erst aus den Medien von den Rentenkürzungen Kenntnis erhalten haben. Eine vorgängige Vernehmlassung bei den Betroffenen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-organisationen) wäre – wie vor der Privatisierung – angebracht gewesen. Die VPV fordern den BVK-Stiftungsrat auf, in Zukunft transparenter zu informieren und Meinungen der Betroffenen einzuholen.

Der BVK-Stiftungsrat informierte weiter, dass er einen Schlussstrich unter die Korruptionsaffäre ziehen will, welche die Kasse etwa 1,5 Mrd. Franken kostete. Weil die Regierung ihre Aufsichtspflichten nicht genügend wahrgenommen hatte, sprachen sich die VPV für eine Verantwortlichkeitsklage aus. Sie haben den BVK-Stiftungsrat aufgefordert, auf dieses Traktandum zurückzukommen, um so zum Ausdruck zu bringen, dass der Stiftungsrat die Interessen der Versichersten ernst nimmt. Von der Regierung erwarten die VPV, dass dieser zukünftig mindestens mit einem Sitz im Stiftungsrat vertreten sein wird.