3. August 2015

Stellungnahme des VPV-Präsidiums und der Arbeitnehmer-BVK-Stiftungsräte der VPV zum Rundbrief des VPOD zuhanden des VPV-Plenums

Der VPOD hat 2011 mit den VPV eine Vereinbarung getroffen. Diese lautete: Künftig werden alle Themen im Zusammenhang mit der BVK im gegenseitigen Einvernehmen abgehandelt und kommuniziert.

Der VPOD hat sein Rundschreiben ohne Absprache mit der VPV verbreitet.

Im Rundschreiben des VPOD werden die Realität (tiefes Zinsumfeld und Langlebigkeit) ignoriert und mit populistischen Sprüchen verzerrt.

Hat der VPOD an die künftigen Generationen gedacht?
Der VPOD schreibt:

Dass mit diesem Schritt das Rentenziel gefährdet ist: Es ist genau umgekehrt: Belässt man den technischen Zinssatz weiterhin hoch, sind die zukünftigen Renten erst recht gefährdet.
Dass die Senkung des technischen Zinssatzes extrem ist: Tatsache ist, dass der technische Zinssatz zu lange extrem hoch angesetzt war (bis Ende 2012 = 4% und bis Ende 2016 = 3,25%). Die Senkung des technischen Zinssatzes auf 2% ist ein nachvollziehbarer, notwendiger und korrekter Schritt. Nach unserer Einschätzung wird sich die Versichertenstruktur im kommenden Jahrzehnt massiv verschlechtern, sodass eine Anpassung an die heutigen realistischen Gegebenheiten – je länger man zuwartet – noch viel teurer wird.
Die Massnahmen erfolgen praktisch ohne soziale Komponente: Mit dem überhöhten technischen Zinssatz wurden im Jahr 2014 450 Millionen Franken von den Aktivversicherten zu den Pensionierten transferiert. Für die Abfederungsmassnahmen und Besitzstandswahrungen wird mindestens eine Milliarde Franken aufgeworfen. Per Ende 2012 wurde bereits rund eine Milliarde Franken als Abfederungsmassnahme aufgewendet wurde. Diese Umverteilung kann nicht einfach als unsozial bezeichnet werden.
Mit der beschlossenen „Flexibilisierung“ der Beiträge findet eine weitere Aufweichung des solidarischen Versicherungsprinzips statt: Die Pensionskasse ist zwar eine Sozialversicherung aber Solidarität ist im BVG (Sparbereich) nicht vorgesehen (Kapitaldeckungsverfahren und nicht Umlageverfahren wie bei der AHV). Es handelt sich somit grad nicht um eine „Solidaritätsversicherung“. Im Sparbereich spart jeder für sich und nicht für andere. Eine Flexibilisierung ist zeitgemäss, denn mit dieser Variante können Personen je nach Lebensabschnitt wählen, wie viel sie für sich zum jeweiligen Zeitpunkt vorsorgen möchten.

FAZIT:
Der VPOD provoziert mit seiner Intervention einen Generationenkonflikt. Wenn der technische Zins länger so hoch bliebe, könnte man tatsächlich von einem Rentenklau auf Kosten der künftigen Generationen sprechen.

Mit den neuen höheren Beitragssätzen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird gegenüber dem alten Reglement jede versicherte Person mehr Kapital in der Vorsorge haben. Das Kapital kann im Rentenalter vollständig bezogen werden. Wenn also jemand der Ansicht ist, man erwirtschaftet mehr als 1,5 – 2% Zins pro Jahr, kann diese Person ja das Kapital beziehen und fährt somit besser.

Die beschlossene Flexibilisierung und die Pflichterhöhung der Arbeitgeberbeitragssätze ist eine gute Lösung, denn somit hat jeder mehr Kapital im Pensionsalter. Je nach gewählter Vorsorgeplanvariante ergeben sich sogar Einkaufsmöglichkeiten, welche wiederum von der Steuer abgesetzt werden können. Grosse arbeitnehmerfreundliche Arbeitgeber besitzen seit längerem einen solchen flexiblen Vorsorgeplan, der von vielen Mitarbeitenden geschätzt wird.

Durch den Vorschlag des VPOD, den Koordinationsabzug zu senken, würde jede versicherte Person einen höheren Abzug auf der Lohnabrechnung hinnehmen müssen, ohne dass diese Person darüber selber entscheiden kann. In diesem Falle würden nämlich alle Mitarbeitenden bevormundet werden, indem ihnen die Freiheit genommen wird – je nach aktueller Lebensphase – sich für einen höheren oder tieferen Lohnabzug zu entscheiden.

Die VPV sind sich bewusst, dass der Entscheid der BVK für keine
Generation eine erfreuliche Nachricht ist. Aber es ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass weitere künftige Generationen die noch grössere Zeche bezahlen müssen. Es genügt schon, dass der Generation 60+ eine in den nächsten fünf Jahre eine grosszügige Abfederung finanziert wird (Kostenpunkt ca. 1 Milliarde Franken).

FAZIT:
Wir sind uns bewusst, dass der Entscheid der BVK für keine Generation eine erfreuliche Nachricht ist. Aber es ist ein verantwortungsvoller Schritt, damit nicht auch weitere künftige Generationen die noch grössere Zeche bezahlen müssen.

Die VPV werden den VPOD auffordern, damit aufzuhören, solche irreführenden Behauptungen in die Welt zu setzen. Ansonsten müssen die VPV die Zusammenarbeit mit dem VPOD in Sachen BVK überdenken.

3. April 2015

Medienmitteilung: Ferientage für das Staatspersonal zum Jahreswechsel 2015/2016

Die VPV begrüssen, dass das Staatspersonal zwischen Weihnachten und Neujahr 2014/15 erneut zwei von insgesamt fünfeinhalb Tagen nicht kompensieren muss. Die VPV sind aber enttäuscht, dass der Regierungsrat nicht vorwärts macht mit seinem Versprechen, den Ferienanspruch an denjenigen der Privatwirtschaft, insbesondere von Banken und Versicherungen, anzugleichen.

Die Zentral- und Bezirksverwaltungen des Kantons Zürich stellen ihren Betrieb über den Jahreswechsel 2015/2016 vom Mittwoch, 23. Dezember, bis Freitag, 1. Januar, ein. Die VPV sind erfreut, dass das Personal erneut die Arbeitszeit von zwei der insgesamt fünfeinhalb Tagen nicht kompensieren muss. Sie sind aber enttäuscht, dass der Regierungsrat nicht mindestens einen weiteren halben Ferientag (es geht um 4:12 Stunden!) zugesteht, und sein Versprechen, etappenweise den Ferienanspruch des Staatspersonals an denjenigen der Privatwirtschaft anzugleichen, weiterhin auf die lange Bank schiebt.

Seit Jahren wurden dem Personal keine ausserordentlichen Verbesserungen mehr gewährt. Im Gegenteil, die Lohnrückstände sind inzwischen zu einem Dauerzustand geworden. Um so mehr setzen die VPV weiterhin auf einen konstruktiven Dialog mit der Finanzdirektion. Es kann der Regierung schliesslich nicht gleichgültig sein, dass der Unmut bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spürbar wächst.

10. März 2015

Medienmitteilung: VPV gegen Umwandlung der IPW in eine AG

Die Umwandlung der IPW in eine AG wird keine Probleme lösen

Die Umwandlung der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW) in eine AG lehnen die VPV ab. Als Alternative schlagen sie die Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt vor. Dies bringt dem Personal mehr Vorteile als Nachteile bringen. Es muss aber sichergestellt sein, dass die kantonalen Anstellungsbedingungen als Minimalstandards.

Bislang sind bei sämtlichen Spitälern in der Schweiz, die in eine AG umgewandelt worden sind, keine Dritten in den Besitz von Aktien gelangt. Die VPV können deshalb nicht Nachvollziehen, dass das Ziel der Regierung, einerseits unternehmerische Handlungsfreiheit zu geben, andererseits diese grössere unternehmerische Freiheit von der Aufgabe der staatlichen Aufsicht und Tariffestsetzung zu entflechten, erreicht wird. Die VPV lehnen deshalb die Umwandlung der IPW in eine AG ab.

Wir schlagen vor, dass die IPW in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt nach dem Vorbild der ZKB, des EWZ oder der GVZ umgewandelt wird. Die unternehmerische Freiheit wäre gewährleistet, und das Unternehmen wäre aus der kantonalen Verwaltung i.e.S. ausgegliedert. Die Anstellungsbe-dingungen bei diesen Beispielen entsprechen ebenfalls nicht dem Personalgesetz, sondern sind privatrechtlicher Natur und orientieren sich am Markt. Auch die Investitionsvorhaben und die Rechnungslegung erfolgen unabhängig von den Prozessen in der kantonalen Verwaltung.

Allerdings blieben auch mit dieser Alternative potenzielle Interessenskonflikte bestehen. Aber sie könnten durch eine entsprechende Besetzung der Anstalts-Organe und durch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen entschärft werden.

Auch aus Sicht des Personals würden wir eine Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt begrüssen, da diese dem Personal bei der Einstellung mehr Vorteile als Nachteile bietet. In jedem Fall sollte aber sichergestellt sein, dass die kantonalen Anstellungsbedingungen als Minimalstandards bleiben.

Sollte die Rechtsform einer AG weiterverfolgt werden, fordern die VPV, dass das obligatorische Referendum vorgesehen wird. Angesichts der Tragweite eines solchen Beschlusses erachten wir die Unterstellung bloss unter das fakultative Referendum als ungenügend.

6. November 2014

UBS-Lohnumfrage für 2015: VPV sind verärgert über die Lohnentwicklung fürs Staatspersonal

Aufgrund ihrer jährlichen Lohnumfrage prognostiziert die UBS eine allgemeine Lohnentwicklung im Raume Zürich von 0,9 %. Geht es nach dem Regierungsrat, werden die Staatsangestellten nächstes Jahr im Schnitt aber nur 0,6 % mehr Lohn erhalten. Seit 2010 besteht nun insgesamt ein Lohnrückstand von 2,2% auf die durchschnittlichen Löhne in der Region Zürich.

Die VPV haben die UBS Lohnstudie für die Lohnaussichten im 2015 mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Sie stellen fest, dass der Regierungsrat mit einer Lohnentwicklung von 0,6 % weit entfernt ist von der allgemein zu erwartenden Lohnentwicklung im Kanton Zürich. Ursprünglich waren zusätzliche 0,2% für eine allfällige Teuerung vorgesehen gewesen. Da die Teuerung 2014 bei 0 % liege, kann die Regierung 9 Mio. Franken (0,2% der Lohnsumme) sparen, wie sie in ihrer Mitteilung schreibt.

Einmal mehr enttäuscht die Regierung, denn sie verpasst erneut eine Chance – sogar ohne dass das Budget geritzt worden wäre – sich gegenüber seinen Angestellten etwas grosszügiger und wertschätzender zu zeigen.

Ein weiteres Mal weisen die VPV darauf hin, dass seit 2010 die UBS Lohnumfrage als wesentliche Grundlage für die Festlegung der Löhne des Staatspersonals gesetzlich verankert ist. Der Regierungsrat scheint diese Vorgabe des Gesetzes nicht besonders ernst zu nehmen, denn seither ist der Rückstand auf die durchschnittliche Lohnentwicklung auf 2,2 Lohnprozente angestiegen.

Aus VPV-Sicht ist es zudem äusserst stossend, dass die meisten Angestellten keine Lohnaufbesserung erhält (zum Vergleich: im Jahr 2013 kamen nur gerade 22 % der Angestellten in den Genuss von mehr Lohn).

Die VPV fordern, dass einerseits der Rückstand von 2,2% aufgeholt wird und dass in regelmässig wiederkehrenden Abständen ALLE Angestellten in den Genuss von mehr Lohn kommen.

(Reaktion zur Medienmitteilung der Regierung „Kein Teuerungsausgleich“)

30. Oktober 2014

Lohnumfrage der UBS: Löhne des Staatspersonals hinken weiterhin hinterher

Aufgrund ihrer jährlichen Lohnumfrage prognostiziert die UBS eine allgemeine Lohnentwicklung im Raume Zürich von 0,9 %. Geht es nach dem Regierungsrat, werden die Staatsangestellten nächstes Jahr im Schnitt 0,8 % mehr Lohn erhalten. Damit erreicht sie aus Sicht der Vereinigten Personalverbände (VPV) nahezu das absolute Minimum, welches die VPV für die Staatsangestellten fordern. Seit 2010 besteht nun insgesamt ein Lohnrückstand von 2% auf die durchschnittlichen Löhne in der Region Zürich.

Die VPV haben die UBS Lohnstudie für die Lohnaussichten im 2015 mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Sie stellen fest, dass der Antrag der Regierung an den Kantonsrat mit einer Lohnentwicklung von 0,8 % nahezu mit der zu erwartenden allgemeinen Lohnentwicklung in der Region Zürich Schritt halten kann. Es handelt sich um das absolute Minimum, das die VPV gerade noch halbwegs akzeptieren können.

Die VPV weisen darauf hin, dass die UBS Lohnumfrage als wesentliche Grundlage für die Festlegung der Löhne des Staatspersonals seit 2010 gesetzlich verankert ist. Der Regierungsrat scheint diese Vorgabe des Gesetzes nicht besonders ernst zu nehmen, denn seither ist der Rückstand auf die durchschnittliche Lohnentwicklung auf volle 2 Lohnprozente angestiegen.

Aus VPV Sicht ist es zudem äusserst stossend, dass eine Mehrheit der Angestellten KEINE Lohnaufbesserung erhält (zum Vergleich: im Jahr 2013 kamen nur gerade 22 % der Angestellten in den Genuss von mehr Lohn).

Der VPV fordern, dass einerseits der Rückstand von 2% aufgeholt wird und dass in regelmässig wiederkehrenden Abständen ALLE Angestellten in den Genuss von mehr Lohn kommen.