22. Oktober 2020

Technischer Zinssatz BVK (II)(Medienmitteilung der VPV & des VPOD)

BVK: Kein Kahlschlag, aber ein Signal in die falsche Richtung.

Die Pensionskasse BVK hat heute eine Reduktion des technischen Zinssatzes von 2 % auf 1.75 % bekanntgegeben. Für die Versicherten kommt es dadurch erneut zu einer Kürzung des Umwandlungssatzes. Die Gewerkschaft VPOD und die Vereinigten Personalverbände (VPV) reagieren mit gemischten Gefühlen.

Im September (Medienmitteilung vom 22.9.2020) haben die Gewerkschaft VPOD und die Vereinigten Personalverbände (VPV) des Kantons Zürich die BVK dazu aufgefordert, technische Anpassungen auf das notwendige Minimum zu beschränken und diese sozial verträglich umzusetzen. Der VPOD und die VPV nehmen heute positiv zur Kenntnis, dass die BVK der Forderung nach einer moderaten Anpassung gefolgt ist und mit den Rückstellungen massgebliche Abfederungen finanziert. Trotzdem ist die Senkung des bereits jetzt tiefen Umwandlungssatzes ein schlechtes Signal für die Zukunft der zweiten Säule.
Laut einer Mitteilung der BVK wird per 1. Januar 2022 der technische Zinssatz auf 1,75 Prozent gesenkt. Folglich wird der für die Rentenhöhe massgebliche Umwandlungssatz im Durchschnitt um 0.15 Prozent reduziert. Angesichts der bereits jetzt tiefen, jahrgangsabhängigen Umwandlungssätze von deutlich unter 5 Prozent bei einer ordentlichen Pensionierung ist das eine grosse Enttäuschung. Fabio Höhener, Gewerkschaftssekretär VPOD Zürich: «Seit Jahren kennen Umwandlungssätze in der zweiten Säule nur eine Richtung, und zwar gegen unten. Es darf nicht sein, dass die anhaltend schlechte Renditeerwartung allein auf Kosten der Arbeitnehmenden geht. Die Arbeitgeber müssen sich finanziell stärker an der Sicherung der Renten beteiligen». Durch den tieferen Umwandlungssatz gewinnt die Höhe des Sparkapitals für die Rente noch mehr an Bedeutung. Peter Reinhard, Präsident VPV: «Durch diese Massnahmen sollte wenigstens wieder möglich sein, dass die Sparguthaben der Versicherten wieder höher verzinst werden».

Der VPOD und die VPV begrüssen, dass die Rückstellungen für Aufwertungsgutschriften für alle Jahrgänge eingesetzt werden und für die Jahrgänge ab Alter 60 ein Frankenbesitzstand beschlossen wurde. Sie fordern aber von der BVK Rechenschaft darüber, ob das in der Stiftungsurkunde festgehaltene Leistungsziel von einer Altersrente von 60 % des letzten versicherten Lohnes für alle Jahrgänge noch eingehalten werden kann.

Peter Reinhard, Präsident VPV ZH

16. Oktober 2020

Lohnforderungen 2021

Die VPV fordern für die Lohnrunde 2021:

Stellenerhalt und Weiterbildung sind im Fokus der VPV. Für die Lohnrunde 2021 verzichten die VPV auf klassische Forderungen im grösseren Rahmen nach mehr Lohn. Damit wollen wir der aktuellen Wirtschaftskrise Rechnung tragen und möglichst alle Arbeitsstellen erhalten und Einkommen sichern.

Die VPV fordern vom Kanton und den selbständigen, öffentlich-rechtlichen Betrieben, in die Weiterbildung von Mitarbeitenden und Führungskräften zu investieren, damit diese ihre Skills erweitern, die Krisenresistenz aufbauen und die Arbeitsmarktfähigkeit stärken.

Die Gleichstellungsfragen betreffend Kaderpositionen und Lohnungleichheiten sind zu überprüfen und zu verbessern.

Die neuen BVK-Angebote (Altersrücktritt in drei Schritten, Reduzierung der Eintrittsschwelle, Kaderversicherung, Versicherung des Koordinationsabzugs) sollen übernommen werden und die neuen Anstellungsbedingungen dürfen nicht zu einseitigen Nachteilen beim Personal führen.

Eine Reduktion der Lektionenverpflichtung um 0.5 Lektionen/Woche für alle Lehrpersonen der Sekundarstufe II.

Eine individuelle Lohnerhöhung von mindestens 0,6% und auch die Einmalzulagen von mindestens 0,2% sind beizubehalten.

VPV Kanton Zürich

22. September 2020

BVK-technischer-Zinssatz (I)(Medienmitteilung VPV & VPOD)

Die verbindliche Obergrenze des technischen Zinssatzes droht per Ende September unter 2% zu fallen. Damit müssten viele Pensionskassen ihre versicherungstechnischen Grundlagen nach unten anpassen. So auch die BVK. Die Gewerkschaft VPOD und die Vereinigten Personalverbände (VPV) des Kantons Zürich fordern die BVK auf, Anpassungen auf das notwendige Minimum zu beschränken und diese sozial verträglich umzusetzen.

Der VPOD und die VPV lehnen eine Anpassung des technischen Zinssatzes unter die erlaubte Obergrenze ab. Peter Reinhard, Präsident der VPV: «Die Verbände sind der Ansicht, dass eine minimale Anpassung durch die Auflösung der Rückstellungen von 1,2 Milliarden ohne Renteneinbussen umgesetzt werden kann. Von einer weiteren Anpassung des bereits jetzt tiefen Umwandlungssatzes und der sehr hohen Beiträge ist daher abzusehen.» Zudem sind für alle Jahrgänge Aufwertungsgutschriften als Abfederungsmassnahmen zu finanzieren.

Alles lesen Sie in der gemeinsamen Medienmitteilung der VPV und des VPOD

14. September 2020

VStA Reisen 2021 unter Corona

Ferdinand Hürlimann, unser Co-Präsident, der diese Reisen jeweils privat veranstaltet, hat zur weiteren Zukunft der Reisen unter dem Corona-Regime folgendes geschrieben (Reisen 2021):

Das Thema  Corona beschäftigt mich täglich, zwingt es uns doch inzwischen über ein halbes Jahr sein Regime auf und diese Pandemie ist weiterhin nicht unter Kontrolle. Im Gegenteil, die 2. Welle scheint Realität zu werden.

Wenn immer möglich und verantwortbar werde ich 2021 »Corona kompatible» Studienreisen durchführen. Ab der Schweiz mit bequemen Reisebussen der Königsklasse (spez. Hygiene-Check) in ein Nachbarland, dessen Corona-Ampel dannzumal «grün» anzeigt. Radius bis ca.  500 Kilometer.  

Alle Punkte wie Unterkunft und Verpflegung, Fachprogramm, Ausflüge, Besichtigungen usw. müssen unter dem Gesichtspunkt  der Gesundheitsvorsorge sorgfältig überprüft werden.

Und nun das Wichtigste: bleibt alle gesund!

Herzliche Grüsse

Ferdi

8. September 2020

EGK-Gesundheitskasse

Die EGK-Gesundheitskasse setzt sich seit vielen Jahren aktiv für den freien Zugang zu qualitativ hochwertiger Komplementärmedizin ein. „Gesund versichert“ ist nicht nur ihr Slogan, sondern ihre Philosophie. Sie und ihre Familienmitglieder können von dieser Partnerschaft profitieren.

Als Mitglied von VStA haben Sie die Möglichkeit, dem Kollektivvertrag mit der EGK beizutreten. Dies gilt auch für Ihre Familienmitglieder im gleichen Haushalt. Sie profitieren von der attraktiven All-in-One-Lösung EGK-SUN und sparen 10% auf diese Zusatzversicherung.

Verlangen Sie eine unverbindliche Offerte von der EGK-Gesundheitskasse oder melden Sie sich jetzt für eine kompetente Beratung an.

Telefon: 061 765 51 11

Web: www.egk.ch/formulare

E-Mail: kollektiv[at]egk[dot]ch (auf graues Bild klicken)

Kleiner Hinweis des Quästors: Die EGK-Gesundheitskasse kann auch nächstes Jahr 10% Rabatt auf gewisse Zusatzversicherungen bieten. Darum könnte es sich für Sie lohnen, eine Offerte bei der EGK zu verlangen.