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Fürs Personal hätte es schlimmer kommen können
Bei einem erwarteten Defizit von mutmasslichen 558 Millionen Franken, sieht sich der Regierungsrat gezwungen, auf die Weiterentwicklung der finanziellen Planung Stand 2019 zu verzichten. Für das Personal bedeutet dies, dass für die Individuelle Lohnentwicklung erneut 0,6% der Lohnsumme, aber keine Einmalzulagen zur Verfügung stehen. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) finden, es hätte schlimmer kommen können.
In Anbetracht der gegenwärtigen Krise und der nicht geplanten finanziellen Mittel, die der Kanton für die darbende Wirtschaft im Kanton Zürich unkompliziert und zügig frei geschaufelt hat – in Anbetracht der vielen Menschen, die wegen Kurzarbeit erhebliche Lohneinbussen zu verkraften haben, oder gar ihre Stelle verloren haben, haben die VPV Verständnis für die Sparmassnahme. Die VPV hoffen, dass die gestrichenen 0,2% Einmalzulagen in Kenntnis aktuellerer Zahlen bei der in Aussicht gestellten Nachbudgetierung wieder aufgenommen werden. Die VPV hoffen, dass die Bevölkerung den Beitrag, welche die kantonalen Angestellten an die Bewältigung dieser unsicheren Zeiten leisten, gebührend schätzt. Sicher ist, dass bei der nächsten Schönwetterperiode, die VPV ihren Lohnforderungen kraftvoll Nachdruck verleihen werden.
Unschön ist, dass der Personalbestand dabei um 433 Personen abnehmen soll. Die VPV gehen davon aus, dass diese Stellen durch natürliche Fluktuationen eingespart werden, bzw. fordern, dass keine Entlassungen aufgrund der Corona Krise vorgenommen werden.
Freundliche Grüsse
VPV Kanton Zürich
Peter Reinhard
Präsident
Gelesen im ZV-Info Juli/August 2020
Im neuesten ZV-Info (Öffentliches Personal Schweiz) ist ein Nachruf über unseren ehemaligen Präsidenten Bernhard Rüdy erschienen. Sie können den Nachruf mit Klick auf den blauen Text (Link) direkt anschauen.
Visana Krankenversicherung, Rabatte 2021
Von der Visana haben wir folgendes Schreiben erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren
Zwischen dem Vertragspartner „Verband der Staatsangestellten des Kantons Zurich (VStA)“ und der Visana-Gruppe besteht ein Kollektivheilungskosten-Vertrag. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanken wir uns.
Die Eidgenossische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Krankenversicherer auf die geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hingewiesen und die Anforderungen für die Gewährung von produktspezifischen Rabatten für die Zusatzversicherungen definiert.
Gemäss den Bestimmungen ist vorgesehen, dass die gewährten Rabatte aufgrund des Schadenverlaufes jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden, damit die Solvenz der bestehenden Vertrage stets zu gewährleisten ist.
In den letzten drei Kalenderjahren ergaben sich überdurchschnittliche Leistungsaufwendungen. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir die Rabatte der Zusatzversicherungen anpassen werden. Sie erhalten den Anhang I mit den ab 1. Januar 2021 gültigen Rabatten.
Die Versicherten erhalten die neue Police für das Jahr 2021 im Verlauf des Monats Oktober. Wir danken für Ihr Verständnis, das uns entgegengebrachte Vertrauen und stehen für weitergehende Fragen gerne zur Verfügung.
Mit anderen Worten, es werden wie schon jetzt keine Rabatte mehr gewährt auf Zusatz Krankenpflegeversicherungen. Nur noch auf Hausrats- Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherungen gibt es noch 10% Rabatt.
Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG, ZUVER Heilungskosten
0% Ambulant I, II, III
0% Komplementar I, II, III
0% Spital
0% Zahnbehandlung
0% Basic
Kapitalversicherungen
0% Todesfallkapital
0% Invaliditatskapital
Taggelder
0% Erwerbsausfall
0% Spitaltaggeld
Annex
10% Hausrat*
10% Privathaftpflicht*
10% Gebaudeversicherung*
0% Vacanza
(*) „normaler Rabatt als Visana-versicherte Person,
bei Abschluss von Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherung entsteht ein Anrecht auf einen Kombirabatt von 1q0%, so dass der Rabatt insgesamt 20% beträgt (10% Grundrabatt + 10%).
Personalrechte abbauen – so nicht!
Eine Parlamentarische Initiative (PI) verlangt unter dem Titel
«Modernisierung des Personalgesetzes» einen Abbau des
Kündigungsschutzes für das kantonale Personal. Die Vereinigten
Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) wehren sich gegen einen
einseitigen Abbau von Personalrechten.
Die Parlamentarische Initiative der Grünliberalen (GLP) würde eine deutliche
und einseitige Verschlechterung des Kündigungsschutzes für die kantonalen
Angestellten bedeuten. Fristen für Mahnungen werden gekürzt und die
Abfindungshöhe soll um ein halbes Jahr gekürzt werden.
Dieser einseitige Abbau ist für die Vereinigten Personalverbände (VPV) nicht
akzeptabel. Wenn schon, dann müsste über eine Anpassung im Rahmen der
Überprüfung der kantonalen Anstellungsbedingungen offen diskutiert und eine
sozialverträgliche gemeinsame Lösung zwischen den Sozialpartnern und dem
Kanton Zürich angestrebt werden.
Peter Reinhard
Präsident VPV