13. September 2021

Regierungsratsbeschluss RRB 1005 vom 11.09.2021 betr. Coronavirus, Anordnungen für das Personal der Direktionen und der Staatskanzlei

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 11. September 2021 mit RRB 1005 folgendes beschlossen (Auszug aus dem RRB):

Aufgrund der gegenwärtigen epidemiologischen Lage und gestützt auf die vom Bund verschärften Massnahmen sind auch für die kantonalen Angestellten weitere und einheitliche Schutzmassnahmen notwendig.
Neu gilt deshalb für alle Angestellten der Direktionen und der Staatskanzlei die Pflicht, in Innenräumen eine Maske zu tragen. Ausgenommen sind Angestellte in Tätigkeitsbereichen, bei denen bereits heute differenzierte Schutzmassnahmen bestehen und auf die Situation angepasste separate Regelungen getroffen werden. Dies trifft zu auf Arbeitsbereiche mit Publikumsverkehr (z. B. Schalter; vgl. Art. 6 Covid-19-Verordnung besondere Lage) sowie auf Lehrpersonen und Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen der obligatorischen
Volksschule, Lehrpersonen der Sekundarstufe II, einschliesslich Untergymnasien und Lehrpersonen der öffentlichen Schulen für Berufsvorbereitungsjahre.

Auch wenn für die Angestellten einer Verwaltungseinheit grundsätzlich die Maskenpflicht besteht, gilt diese nicht bei Tätigkeiten,
bei denen aus Sicherheitsgründen oder wegen der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden darf,
– in abgetrennten Räumen mit nur einem Arbeitsplatz,
– für Angestellte, die – insbesondere aus medizinischen Gründen – keine Masken tragen dürfen.
Auf freiwilliges Vorweisen des Covid-Zertifikats können sich Angestellte von der Maskentragpflicht dispensieren lassen. Gleiches gilt für Angestellte, die sich im Rahmen eines Testkonzepts nach Art. 7 Abs. 4 Covid-19-Verordnung besondere Lage regelmässig testen lassen.
Ergänzende Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Angestellten gemäss STOP-Prinzip werden durch die Maskentragpflicht nicht ausgeschlossen. Die Umsetzung der Maskentragpflicht und die Anwendung des Zertifikats zur Dispensation erfolgt durch die jeweiligen Verwaltungseinheiten.

Der Regierungsrat wird demnächst auf Verordnungsstufe differenzierte Regelungen zu den Schutzmassnahmen sowie zu den Dispensationsmöglichkeiten für spezifische Bereiche treffen und auf diese Weise die vorliegende Regelung bedürfnisgerecht anpassen.

4. September 2021

Helsana Krankenkasse (Kollektivvertrag) und Mitgliederwerbung

Der Vorstand des VStA hat an seiner Sitzung vom 01. September 2021 einstimmig beschlossen, den Kollektivvertrag mit der Helsana Krankenkasse nicht mehr zu verlängern, nachdem die Helsana alle Vergünstigungsrabatte auf 0 % verringert hat.

Die Krankenkassen unterstehen mit den Zusatzversicherungen der FINMA. Diese hat vor einigen Jahren verfügt, dass auf Zusatzversicherungen nur noch Rabatte bis max. 10 % gewährt werden dürfen und auch nur, wenn die entsprechende Versicherung bei diesen Zusatzversicherungen kostendeckend arbeitet. „Quersubventionen“ sind nicht erlaubt. So wurden die Rabatte bei allen Krankenkassen in den letzten Jahren reduziert.

Wenn die Helsana im Schreiben an die Versicherten schreibt, dass die Mitglieder von den Vergünstigungen profitieren können, gleichzeitig aber alle Vergünstigungen auf 0 % setzt, kann man nicht mehr von „Profitieren“ sprechen. Die Helsana möchte natürlich den Vertrag weiterführen, weil die Adressen für die Kontrolle des im Vertrag geregelten Adressaustausches für die Kontrolle der Rabattberechtigungen für die Helsana von Interesse sein könnte. Die jährliche Kontrolle wird von der FINMA vorgeschrieben. Mit der Nichtverlängerung des Vertrages entfällt auch die allfällige Weitergabe von Adressen durch den VStA.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wir möchten darauf hinweisen, dass diese Kollektivverträge nie der Hauptgrund für die Mitgliedschaft im VStA gewesen sind. Die Aufgaben des VStA sind in den Statuten beschrieben und so können unsere Mitglieder nach wie vor von unserer Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen Fragen und von unserem Einsatz im Vorstand der VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) für unsere aktiven und pensionierten Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber und der BVK (Pensionskasse) profitieren. Im Vergleich mit anderen Verbänden sind unsere Jahresbeiträge von CHF 90 für Aktive und CHF 60 für Pensionierte sehr bescheiden.

Bitte werben Sie in Ihrem Arbeitsumfeld für unseren Verband – denn nur starke Verbände können auch etwas erreichen. Anmelden kann man sich ganz einfach Online auf unserer WebSite. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit bei der Werbung von neuen Mitgliedern. Erfolgreiche Werbungen werden mit einem SBB-Gutschein von CHF 10 belohnt. Besten Dank!

31. August 2021

Helsana Krankenkasse, Vergünstigungen ab 01.01.2022

Heute haben wir von der Helsana folgenden eingeschriebenen Brief erhalten, mit der Bitte, den ab 1.1.2022 gültigen Kollektivvertrag auf Zusatzversicherungen zu unterschreiben.

In den Vertragsunterlagen sind folgende Ermässigungen auf Zusatzversicherungen aufgeführt:

Wie man unschwer erkennen kann, werden jegliche Vergünstigungen ab dem 1.1.2022 aufgehoben.

Der Vorstand des VStA wird an der morgigen Vorstandssitzung über die Verlängerung des Kollektivvertrages diskutieren. Irgendwie habe ich Mühe damit, im Brief von Vergünstigungen zu lesen, die es aber nicht mehr geben wird. Meiner Meinung nach ist dieser Vertrag nicht mehr das Papier wert, auf welches er gedruckt ist. In einem früheren Fall mit einer Krankenkasse wurde der Vertrag nicht mehr verlängert.

Aussergewöhnlich ist auch, dass wir den Brief von Helsana heute erhalten haben, nachdem die Betroffenen schon vor einigen Tagen mit einem Schreiben über die Tatsachen informiert wurden und uns entsprechende Fragen gestellt hatten.

Ich werde dem Vorstand beantragen, auf die Weiterführung des Vertrages mit der Helsana zu verzichten. Letztendlich wurden die Rabatte in den letzten Jahren auf Anordnung und Vorgabe der FINMA bereits stark gekürzt. Ich befürchte, dass es früher oder später auch bei anderen Krankenkassen gegen 0 % Rabatt gehen dürfte, da die Rabatte vom Verlauf der Zusatzversicherungen abhängig sind.

Diese Kollektivverträge waren ein Angebot des VStA an seine Mitglieder als kleiner Zusatznutzen für die Mitgliedschaft. Die Hauptaufgabe des VStA ist jedoch die rechtliche Beratung seiner Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz, die Vertretung seiner Mitglieder in den VPV, um für Verbesserungen für die Staatsangestellten mit der Regierung und der BVK zu verhandeln. Für diese Leistungen gehört der VStA zu den günstigsten Verbänden mit einem Jahresbeitrag von nur 90.00 CHF.

Nach wie vor gilt das Angebot von 19 % Rabatt auf Versicherungen der Generali-Versicherung.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre weitere, aktive Mitgliedschaft im VStA.

Der Quästor

27. August 2021

Medienmitteilung der VPV zum Budget 2022 des Kantons Zürich

Die VPV sind über die guten Budgetprognosen des Kantons Zürich erfreut. Es ist deshalb an der Zeit nun auch an das Personal zu denken. Die VPV fordern Lohnanpassungen von 1,5 Prozent sowie die Umsetzung der BVK-Angebote zur Verbesserung der Altersvorsorge.

Die Prognosen zeigen, dass die Steuereinnahmen konstant bleiben und der Steuerfuss weiterhin auf 100 % bleiben kann. Erfreulich ist auch, dass der Kanton die Investitionen hochhalten und damit der Wirtschaft positive Impulse verleiht.

Es ist aber auch an der Zeit, nun das Personal endlich davon profitieren zu lassen. Insbesondere bemängeln die VPV, dass die Angebote der Beamtenversicherungskasse zur Verbesserung der Altersvorsorge (Dreistufige Pensionierung, Gesamtvorsorge mit Einbezug des Koordinationsabzugs in die Versicherung, Ergänzungsvorsorge für höhere Lohnsegmente) vom Kanton noch nicht übernommen wurden. Hier erwarten die VPV endlich entsprechende Anträge.

Eine generelle Lohnanpassung in Höhe von 1 bis 1,5 Prozent würde zudem die Wertschätzung gegenüber dem Personal zeigen, welches gerade auch in der Pandemiezeiten ausserordentliches geleistet hat.

Freundliche Grüsse

VPV Kanton Zürich

Peter Reinhard, Präsident

Im nachfolgenden Eintrag sehen sie die Medienmitteilung des Regierungsrates

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 27.08.2021 zum Budget 2022

Regierungsrat rechnet mit geringerem Defizit und beantragt unveränderten Staatssteuerfuss

Der Budgetentwurf 2022 des Kantons Zürich sieht trotz Pandemie deutlich besser aus als vor einem Jahr noch erwartet. Der Regierungsrat rechnet mit einem Defizit von 310 Millionen Franken und beantragt dem Kantonsrat, den Staatssteuerfuss unverändert bei 100 Prozent zu belassen.

Das erwartete Defizit verringert sich im Vergleich zum Budget 2021 um 215 Millionen Franken. Dazu geführt haben eine genaue Analyse und Kürzung von Kreditresten aus früheren Budgets sowie die höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Zudem schätzt der Regierungsrat die Steuereinnahmen zuversichtlicher ein als noch in der vorjährigen Planung. Die verbesserte Einschätzung der Wirtschaftslage macht sich insbesondere bei den Unternehmenssteuern bemerkbar. Der Budgetentwurf rechnet bei den Staatssteuererträgen der juristischen Personen mit einer Zunahme von 5,1 Prozent (natürliche Personen: plus 0,1 Prozent).

Mehr Geld für Zusatzleistungen

Die Saldoverbesserung wird trotz der Steigerung des Aufwands auf 17,1 Milliarden Franken erzielt. Letztere geht unter anderem auf die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes zurück, die von den Zürcher Stimmberechtigten im vergangenen Herbst beschlossen wurde. Sie hat zur Folge, dass der Kanton zur Entlastung der Städte und Gemeinden einen wesentlich höheren Anteil an den Zusatzleistungen für AHV- und IV-Renten finanziert, wofür pro Jahr 170 bis 180 Millionen Franken eingestellt sind.

Der Beschäftigungsumfang laut Budgetentwurf steigt um 2 Prozent oder insgesamt 1120 Vollzeitstellen. Davon entfallen über die Hälfte auf die selbstständigen Anstalten Universitätsspital (260), Universität (195) und die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (148). Bei den Direktionen und der Staatskanzlei sind total 376 zusätzliche Stellen geplant. In erster Linie wegen der steigenden Schülerzahlen werden 201 Vollzeitstellen in der Volksschule und 66 in den Mittelschulen geschaffen. Das Wachstum des Beschäftigungsumfangs beim Justizvollzug und der Wiedereingliederung um 66 Stellen geht vor allem auf zusätzlichen Bedarf für das Gefängnis Horgen und die Justizvollzuganstalt Pöschwies zurück.

Weiterhin hohe Investitionen

Weiter sieht der Budgetentwurf für 2022 Investitionsausgaben von 1,309 Milliarden Franken vor. Für die ganze Planungsperiode bis 2025 werden Investitionsausgaben von 5,3 Milliarden Franken beziehungsweise rund 1,3 Milliarden Franken pro Jahr geplant. Damit werden sämtliche geplanten Investitionsvorhaben eingestellt, mit dem Ziel, die kantonalen Infrastrukturen auch in Zukunft zeitgemäss auszugestalten.

Unveränderter Steuerfuss

Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den Staatssteuerfuss auch für die zwei kommenden Jahre bei 100 Prozent zu belassen. Die Änderungen des Zusatzleitungsgesetzes sowie des Strassengesetzes zur Unterstützung der Gemeinden beim Strassenunterhalt werden die Erfolgsrechnung langfristig jedes Jahr um 250 Millionen Franken belasten. Wegen der Aufwandüberschüsse und wegen des tiefen Selbstfinanzierungsgrads bei weiterhin hoher Investitionstätigkeit wird das Fremdkapital bis zum Ende der Planungsperiode 2025 weiter zunehmen. Der Regierungsrat sieht die Finanzierung mittelfristig gesichert, wird die Nachhaltigkeit der Erträge aber genau beobachten. Es werden weitere Haushaltsanstrengungen notwendig sein, um einen ausreichenden Selbstfinanzierungsgrad sicherzustellen. Der Staatssteuerfuss liegt seit 2003 auf dem heutigen Stand, was von der Stabilität des Zürcher Staatshaushalts zeugt und Planungssicherheit für die Wirtschaft schafft.

Der gesetzlich verlangte mittelfristige Ausgleich über acht Jahre hinweg wird um 750 Millionen Franken verfehlt. Trotz vollständiger Einrechnung des Covid-19-Härtefallprogramms fällt er somit besser aus als in der Planung des Vorjahres. Nach Abschluss des Härtefallprogramms – voraussichtlich im Spätherbst – wird die Finanzdirektion die Auswirkungen auf den mittelfristigen Ausgleich präzisieren können.