2. Februar 2017

Mitgliederbeitragsrechnungen 2017

Postfinance und die Banken führen auf den 1. Januar 2018 die neuen Einzahlungsscheine ein (ISO-20022-Standard). Damit das reibungslos funktionieren wird, werden schon jetzt durch die Postfinance einige Anpassungen vorgenommen. Die Umstellung ist für unser Konto per 28.02.2017 vorgesehen. Um sicher zu sein, dass alles nach dem 28.02.2017 auch richtig funktioniert, werden wir die Beitragsrechnungen 2017 (zum letzten Mal noch mit dem gewohnten Einzahlungsschein mit Referenznummer) erst nach einem Test frühestens Anfang März 2017 in den Versand bringen.

Wenn Sie also den Einzahlungsschein vermissen, wir haben Sie nicht vergessen.

Für den Vorstand

Gian-A. Bott, Quästor

5. November 2016

Anzeige: EGK – Wir sind der neue VStA-Partner

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Sehr geehrte Damen und Herren

Der VStA und die EGK-Gesundheitskasse haben einen Kollektivversicherungsvertrag abgeschlossen und freuen sich über die gemeinsame Zusammenarbeit.

Sie erhalten als Mitglied des VStA Vergünstigungen auf die Zusatzversicherungen. Um in den Genuss vom Kollektivrabatt zu kommen, muss sich der Versicherte bei der EGK-Gesundheitskasse melden.

(Kollektivvertragsnummer 0005384) und falls verlangt eine Mitgliedschaftsbestätigung abgeben, die Sie beim Quästor des VStA anfordern können.

Kontaktieren Sie die EGK Gesundheitskasse für eine persönliche Beratung. Ihr Kundenberater wird sich umgehend bei Ihnen melden:

Kontakt mit der EGK Gesundheitskasse

Teilen Sie uns bei dieser Gelegenheit den untenstehenden Glückscode mit und Sie erhalten einen unserer beliebten Key-Refinder per Post (einfach unter Bemerkungen aufführen…):

OFFEGK2017

Bei der EGK-Gesundheitskasse sind sie nicht einfach nur versichert. Wir setzen auf individuelle Versicherungslösungen und auf Chancengleichheit von Schul- und Komplementärmedizin.

Zudem unterstützen wir Sie bei der Gesundheitsprävention, ausführliche Informationen finden Sie unter www.egk.ch

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und wünschen Ihnen eine goldene Herbstzeit.

Download Webinserat

7. Oktober 2016

Kollektivverträge Krankenkassen

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ist für die Überwachung der Zusatzversicherungen der Krankenkassen zuständig und so werden die Krankenkassen gezwungen, ihre Kollektivverträge (meistens) nach unten anzupassen.

Ab dem 1.1.2017 dürfen max. noch 10% Rabatt gewährt werden, abhängig vom Verlauf der entsprechenden Angebote. So varieren die Rabatte neu von 0 – 10%.

Leider müssen Firmen, Vereine, Verbände und Krankenkassen mit Kollektivversicherungsangeboten für ihre Mitglieder und Angestellten diese »Kröte« schlucken und zu den Erhöhungen der Prämien der Grundversicherungen werden noch die meist kleineren Rabatte bei den Produkten der Zusatzversicherungen zu weiteren Belastungen führen.

Die Krankenkasse Visana hat alle Vergünstigungen gestrichen mit der Begründung von überdurchschnittlichen Leistungsaufwendungen in den letzten 3 Jahren bei Kollektivversicherten des VStA. Das entspricht den Vorgaben der FINMA, ist aber durch uns leider nicht zu überprüfen. Darum haben wir die Visana nun aus unserer Liste entfernt.

Die Helsana gewährt Neukunden rückwirkend ab dem 29.01.2016 keine Kollektivrabatte mehr. Damit Neukunden gegenüber Altkunden nicht benachteiligt werden, gewährt Helsana zumindest für das Jahr 2017 auf freiwilliger Basis eine Vergünstigung.

Wegen etwas unglücklichen Umständen wurden von der CSS Schreiben an die Versicherten versandt. Diese Angelegenheit konnte jedoch gelöst werden, so dass für die CSS dieselben Bedingungen gelten wie nachfolgend beschrieben.

Alle anderen Kassen mit Kollektivversicherung haben Anpassungen vorgenommen, die sie Ihnen demnächst bekannt geben werden. Auch wenn die Rabatte zum Teil reduziert wurden, lohnt sich die Kollektivversicherung nach wie vor für unsere Mitglieder.

Da die Rabatte nun vom Schadenverlauf abhängen, der jährlich überprüft und angepasst wird (FINMA-Auflage), werden sich die Rabatte jährlich verändern können.

Nicht nur der VStA ist von diesen neuen Regelungen betroffen. Sie betreffen alle Kollektivversicherungen, auch die von Firmen und allen Vereinen, Verbänden, die solche Verträge haben.

12. Juli 2016

Neues KK-Kollektivversicherungsangebot (auf Zusatzversicherungen)

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Mit der EGK-Gesundheitskasse konnte ein Kollektivversicherungsvertrag abgeschlossen werden, der den Mitgliedern des VStA Vergünstigungen auf Zusatzversicherungen ab dem 01.06.2016 offeriert. Um in den Genuss einer Vergünstigung zu kommen, muss sich der Versicherte bei der EGK-Gesundheitskasse melden (Kollektivvertragsnummer 0005384) und falls verlangt eine Mitgliedschaftsbestätigung abgeben, die Sie beim Quästor des VStA anfordern können. Infos zur EGK-Gesundheitskasse erhalten Sie unter www.egk.ch.

Den EGK-VStA-Werbeflyer können Sie hier herunterladen.

13. April 2016

VPV zum Sparprogramm des Kantons Zürich: Schmerzgrenze erreicht

Mit dem Sparprogramm der Regierung sind für das Personal direkte und indirekte negative Auswirkungen zu erwarten. Damit sind für die Vereinigten Personalverbände (VPV) die Schmerzgrenze erreicht. Dies insbesondere auch, weil sich die Lohnentwicklung gegenüber der Privatwirtschaft in den vergangenen Jahren nicht im Gleichschritt entwickelt hat.

Der mittelfristige Ausgleich in der Erfolgsrechnung wird mit rund 76 % aus Sparmassnahmen erzielt. Das Personal muss dabei lohn- und belastungsmässig einen aktiven Beitrag leisten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Lohnentwicklung der vergangenen Jahre und die Mehrbelastungen bzw. Kürzungen bei der BVK schmerzhaft.

Immerhin darf der Regierung zugebilligt werden, dass sie keinen Kahlschlag vorgenommen hat, sondern differenziert vorgegangen ist. Der mittelfristige und gesetzlich vorgegebene Ausgleich bei der Erfolgsrechnung wird anerkannt. Trotzdem werden die VPV die weitere Entwicklung und Umsetzung der Massnahmen aufmerksam mitverfolgen. Die VPV und ihre angeschlossenen Berufsverbände hoffen, dass auch der Kantonsrat bei den weiteren Beratungen des Sparprogramms entsprechend differenziert vorgehen wird. Die Mitgliederverbände der VPV werden in ihren Themenbereichen konkret Stellung nehmen und auf kritische Punkte hinweisen.